Koalitionsausschuss: Neue Gleise sind wichtiger qua Lurche

Es soll eine Art vorgezogene Weihnachtsbescherung werden: Lange hatten Union und SPD um das Infrastruktur-Zukunftsgesetz gerungen. Vor allem Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte Bedenken, dass die Beschleunigung von Straßen- und Schienenprojekten zu Lasten des Naturschutzes gehen könnte. Das Gesetz soll nun, so hat es der Koalitionsausschuss beschlossen, am 17. Dezember durchs Kabinett gehen. „Das ist ein Qualitätssprung“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).
Der Beschluss der Koalitionsspitzen sieht vor, dass alle Vorhaben zur Engpassbeseitigung bei den Bundesverkehrswegen – dazu zählen Autobahnen, Bundesstraßen, das Schienennetz sowie Wasserstraßen – künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen sollen. Auch der Neubau von Autobahnen, der Ausbau von Bundesstraßen, der Ersatz von Brücken und der Ausbau von Lkw-Plätzen an Autobahnraststätten soll auf diese Weise vorangetrieben werden. Die Priorisierung erlaubt es, die sonst oft langwierigen Planungsverfahren und Umweltprüfungen abzukürzen.
Dass Schneider seinen Widerstand am Ende aufgegeben hat, lag maßgeblich daran, dass bis Ende Februar 2026 der Entwurf für ein Naturflächenbedarfsgesetz stehen soll. Dieses soll auch die Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur beschleunigen und Ausgleichszahlungen erhöhen.
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr für Bahnstrecken
CSU-Chef Markus Söder hob hervor, dass für Bahnstrecken bis zu 60 Kilometern, die elektrifiziert werden sollen, künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich sein soll. „Jede Maus und jeder Lurch führt dazu, dass wir jahrelang eine Verzögerung haben.“ Das werde sich nun ändern. Zudem soll auch eine Reform des Verbandsklagerechts auf den Weg gebracht werden. Einwände sollen nur noch berücksichtigt werden, wenn sich eine Person oder Organisation bereits am Verwaltungsverfahren beteiligt hat. Und Einwände sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) zeigte sich erfreut über den Beschluss. Er sei „ein wichtiger Schritt, um schneller planen, genehmigen und bauen zu können“, sagte Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands. Die Einführung des überragenden öffentlichen Interesse schaffe Planungssicherheit. Was die Industrie indes noch vermisst: „Maßnahmen für schnellere und einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten zukünftig auch auf Industrieanlagen ausgeweitet werden“, forderte Lösch. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov forderte für den Ausbau der Infrastruktur verbindliche Fristen und Stichtagsregelungen, „wie das teilweise für erneuerbare Energien bereits gilt.“
Hinsichtlich des sogenannten Heizungsgesetzes sind die Fronten zwischen Union und SPD dagegen weiter verhärtet. Der Koalitionsausschuss konnte sich nur darauf einigen, dass aus dem Gebäudeenergiegesetz ein Gebäudemodernisierungsgesetz werden soll. Was aus der Formulierung im Koalitionsvertrag folgt, wonach das Gesetz aus der Zeit von Robert Habeck (Grüne) „abgeschafft“ werden soll, ist weiter umstritten.
Im Kern geht es um die Frage, inwieweit die Vorgabe erhalten bleibt, dass neue Heizungen nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Die Union möchte diese Regel gerne aufweichen, die SPD daran festhalten. Die Verhandlungen zwischen dem CDU-geführten Wirtschafts- und dem SPD-geführten Bauministerium gehen in eine weitere Runde. Bis Ende Januar sollen die beiden Ressorts Eckpunkte erarbeiten. In Koalitionskreisen ist von schwierigen Gesprächen die Rede.