Klimawandel Protest Demokratie – Kriminelle Aktionen dieser Letzten Generation und Bauern?

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Das Grundrecht gen Freiheit dieser Person darf nur ausnahmsweise eingeschränkt werden, z.B. durch Demonstrationen oder Streiks. Das Verständnis zum Besten von derartige Einschränkungen ist zu Beginn des Jahres 2024 unmissverständlich verteilt: Beeinträchtigungen durch Bahnstreiks hält wenigstens noch ungefähr die Hälfte dieser Deutschen zum Besten von zugelassen, zum Besten von die Bauernproteste hat sogar eine Mehrheit Verständnis, die Aktionen dieser letzten Generation dagegen werden von einer überwältigenden Mehrheit abgelehnt.

Das ist umso erstaunlicher, wie Bahnstreiks weitaus gravierender sind, weitaus mehr Menschen nötigen ihre Mobilität einzuschränken. Das Recht zu streiken würde wiewohl niemand in Frage stellen, obwohl damit „nur“ zum Besten von partikulare Eigeninteressen einer bestimmten Gruppe gekämpft wird.

Dies gilt unter ferner liefen zum Besten von Bauernproteste: Sie setzen sich ebenfalls zum Besten von die (finanziellen) Interessen einer relativ kleinen Gruppe ein. Zwar kann dieser Erhalt eines einheimischen Bauernstandes im Grunde zum Besten von die Allgemeinheit von Vorteil sein. Allerdings können derbei bäuerliche Interessen unter ferner liefen mit wichtigen gesellschaftlichen Anliegen bzw. Werten und Normen in Konflikt geraten wie Biodiversität, Schutz des Grundwassers, Tierwohl und insbesondere die Bekämpfung des Klimawandels. Dies gilt unter ferner liefen zum Besten von fragwürdige Aggressionen und Gewalt, die sich c/o den Bauernprotesten am Rande zeigen. Die grundsätzliche Berechtigung bäuerlicher Proteste steht wiewohl ebenfalls außer Frage.

Warum ungeachtet gilt dies nicht zum Besten von die Aktionen dieser „Letzten Generation“? Warum sind sie so unpopulär und werden sogar wie die Taten von Extremisten, Kriminellen oder Terroristen diffamiert?

Teilt doch eine überwältigende Mehrheit dieser Europäer*medial wirklich die Ziele dieser „Klimakleber“. Laut Umfragen ist zum Besten von die meisten dieser Klimaschutz sogar ein Menschheits-Anliegen.

Setzen sich die „Klimaaktivisten“ mithin nicht selbstlos zum Besten von ein universales Anliegen ein anstatt „nur“ zum Besten von partikulare Eigeninteressen?

Kommt ihr idealistisches Engagement nicht ohne Rest durch zwei teilbar darin zum Ausdruck, dass sie sogar ihre Eigeninteressen zugunsten des Gemeinwohls aufs Spiel setzen. Riskieren sie es doch, sich nicht nur populistischer Polemik und Aggression auszusetzen, sondern sogar pauschaler Kriminalisierung, finanzieller Einbußen oder Präventivhaft.

Wie wohlfeil ist es dagegen sich in den Komfortzonen des populistischen Mainstreams einzurichten, wie er nicht nur von dieser Boulevardpresse befeuert wird, und die „Klimakleber“ aus sicherer Distanz nur zu beschimpfen. Diese dagegen wagen irgendwas zum Besten von unser Menschheitsanliegen, und zwar gegen den Konformitätsdruck dieser ablehnenden öffentlichen Meinung. Sie erkämpfen sich so ohne Rest durch zwei teilbar unter ferner liefen in Demokratien Freiheitsräume, weshalb Iring Fetscher zu Recht exponieren kann: „Ohne Menschen, die dieser Zivilcourage qualifiziert sind, geht ungeachtet die Freiheit zugrunde.“ (Iring Fetscher: Ermutigung zur Zivilcourage)

Offensichtlich lassen sich c/o den Klimaaktivisten genau die außergewöhnlichen Persönlichkeitsmerkmale wiedererkennen, die zur Zivilcourage ermächtigen, wie sich sie schon beim alttestamentlichen Propheten Amos finden und Thoreau, Gandhi oder M.L. King praktizieren:

  • moralische Ansprüche bzw. Forderungen des Gewissens, die sich nicht verdrängen lassen;
  • Fähigkeiten, Missstände zu wiedererkennen und zu einstufen;
  • Mut bzw. Courage, sich zu engagieren zum Besten von humane Ideale (Bekämpfung des Klimawandels) und sich derbei selbstbewusst gegen den Konformitätsdruck bzw. Widerstand des Mainstreams und dieser Machthaber bzw. Judikativen zu behaupten.

Können sie demnach zu Recht wie Extremisten oder Terroristen beschimpft werden? Sind sie mit ihren Aktionen im Gegensatz zu Bahnstreiks oder Bauernprotesten staatzersetzend, verfassungs- oder demokratiefeindlich?

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Keineswegs! Stellen sie sich doch den Strafen und wiedererkennen damit die entsprechenden staatlichen Behörden an. Außerdem sich wenden an sie mit ihren Aktionen an die Verfassungsorgane unserer Demokratie, an ihre gewählten Vertreter und gegenzeichnen sie so.

Ziviler Ungehorsam setzt sich sogar zum Besten von unsrige demokratische Staatsform ein und versucht sie zu verbessern, während er Missstände anprangert. Dazu gehört z. B. die Kritik am Klimaschutzgesetz von 2019. Dass es in Teilen nur unzureichend den Klimawandel bekämpft und drum verfassungswidrig sei, bestätigt dies Bundesverfassungsgericht 2021. Es orientiert sich derbei unter ferner liefen am Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt unter ferner liefen in Verantwortung zum Besten von die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen dieser verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nachdem Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Zu Recht setzen sich demnach die Klimaaktivisten mit ihrer Klage und Aktionen zum Besten von die Einhaltung dieser Verfassung ein und fordern dies unter ferner liefen von unseren Volksvertretern, mithin dieser Regierung und legislativen Mehrheit.

Der Philosoph Robin Celikates geht sogar noch weiter, wenn er gen die Bürgerrechtsbewegungen hinweist und betont: Viele „dieser demokratischen Errungenschaften, die wir heute zum Besten von gegeben halten, seien erst durch zivilen Ungehorsam erreicht worden“. (https://www.deutschlandfunk.de/philosoph-zu-extinction-rebellion-robin-celikates-100.html)

Bekanntlich sind ungeachtet nun in Bayern gegen die Letzte Generation wegen des Anfangsverdachts einer kriminellen Vereinigung Maßnahmen eingeleitet worden. Das ist zumindest umstritten, ganz ausgenommen von dem dilettantisch erscheinenden, unhaltbaren Vorgehen dieser Generalstaatsanwaltschaft und dem Amtsgericht München beim Umgang mit dieser Webseite dieser Klimaaktivisten am 28.05.2023. Wurden sie dort doch kurzeitig wie „kriminelle Vereinigung“ vorverurteilt.

Aber sind sie dies tatsächlich? Sind Straftaten ihr vordringliches Ziel wie c/o den Hells Angels oder dieser Mafia? Nur dann gelten sie wie kriminelle Organisation, nicht ungeachtet, wenn die notfalls strafbaren Aktionen wie Sitzblockaden nur von untergeordneter Bedeutung sind, sie mithin nur im Dienste des eigentlichen Anliegens, dem Klimaschutz stillstehen. Und stellen ihre Aktionen tatsächlich eine „erhebliche Gefährdung“ dieser öffentlichen Sicherheit dar, wie es dies Münchner Landgericht vermutlich ganz im Sinne dieser bayrischen Stammtische unterstellt? Oder stören bzw. „nerven“ sie nicht vielmehr nur gen relativ friedliche Weise und öffentlichkeitswirksam? Genau dies ist nämlich ein Ziel von Protestformen oder Streiks: den normalen Betrieb öffentlichkeitswirksam zu stören, zu unterbrechen, zum Innehalten und Nachdenken zu zwingen und so gen Missstände oder Ungerechtigkeiten intensiv zu zeugen. Unbemerkte Sitzblockaden gen dieser Zufahrt zur eigenen Garage hätten von dort ihren Zweck ebenso verfehlt wie störungsfreie Bauernproteste gen dem eigenen Acker oder versteckte Lokführerstreiks in dieser Freizeit im Modellbahn-Keller.

Gar kann beim umstrittenen strafrechtlichen Umgang mit den Aktionen dieser Letzten Generation dieser Eindruck entstehen, dass ohne Rest durch zwei teilbar in Bayern oft kleinlich Straftatbestände stromlos vom Gesamtzusammenhang geahndet werden. Und steht derbei nicht wieder einmal die öffentliche Ordnung im Vordergrund, deren Störung nicht zu hinnehmen ist? Wer es zudem noch wagt, die Vorfahrt dieser Autos anzutasten, muss mit harten Sanktionen rechnen.

Aber sollte eine angemessene Rechtsprechung nicht vielmehr den Kontext berücksichtigen? Also dies sozusagen unumstrittene Menschheits-Anliegen dieser Klimaaktivisten? Und kommt in dieser Diskussion nicht unter ferner liefen dies Grundrecht dieser Versammlungsfreiheit zu von kurzer Dauer? So gesteht dieser Europäische Gerichtshof zum Besten von Menschenrechte, dessen Urteile unter ferner liefen zum Besten von die nationale Rechtsprechung von Belang sind, dieses Recht unter ferner liefen nicht angemeldeten Sitzblockaden zu. Ihnen sei nämlich keineswegs im Grunde dieser friedliche Charakter abzusprechen, unter ferner liefen wenn derbei Dritte wissentlich eingeschränkt werden. Der Rechtsexperte Fin-Jasper Langmak fordert von dort zu Recht, „eine Rückbesinnung gen die menschenrechtliche Dimension dieser Proteste kann und sollte ein Korrektiv zum Besten von übermäßig ausgeartete Kriminalisierungs- bzw. Selbstjustizfantasien darstellen.“ (https://verfassungsblog.de/die-letzte-generation-die-emrk-und-das-strafrecht/)

Zwar herrscht mithin offensichtlich Konsens weiterführend die Berechtigung des Klimaschutzes, dem übergeordneten Ziel dieser Letzten Generation. Selbst ihre Aktionen lassen sich juristisch verteidigen, unter ferner liefen wenn sie umstritten bleiben. Und sollte dies selbstlose Engagement und die Zivilcourage des zivilen Ungehorsams uns nicht mindestens ebenso viel Respekt abnötigen wie die partikularen Eigeninteressen dieser Lokführer oder Bauern?

Dennoch lässt sich c/o alledem darüber streiten, ob die Klebeaktionen bzw. Straßenblockaden tatsächlich immer geglückt waren. Auch die Aktionen gegen Kunstwerke können unverständlich bleiben oder sogar kontraproduktiv sein. Wollen sie doch gen den drohenden Klimawandel hinweisen und Nachlässigkeiten bzw. Versäumnisse entlarven. Wenn selbige Aktionen ungeachtet immer unpopulärer werden, können sowohl Politiker wie unter ferner liefen die meisten ihrer Wähler mit dem Raserei weiterführend die „Letzte Generation“ von eigenen Versäumnissen irritieren.

Die Aktivisten scheinen dies nun selbst erkannt zu nach sich ziehen, verabschieden sich von „Klebe-Straßen-Blockaden“ und versuchen zusammenführen Neuansatz. Dieser Strategiewechsel erscheint überaus sinnvoll, längst verspätet und führt hoffentlich zu effektiveren Aktionen zum Besten von zusammenführen Klimaschutz, dieser leider nichts von seiner überlebenswichtigen Dringlichkeit verloren hat.