Jugendschutz: Bundesregierung einigt sich uff Gesetzentwurf zu Verbot von Lachgas

Die Bundesregierung will Lachgas und die beiden Chemikalien
Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol, die als
sogenannte K.O.-Tropfen
eingesetzt werden, verbieten. Das Kabinett
beschloss dazu einen Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium. 

Für Lachgas soll demnach ein Verbot für Kartuschen mit einer Füllmenge von
mehr als acht Gramm gelten. Für
Kinder und Jugendliche soll zusätzlich ein
grundsätzliches Erwerbs- und Besitzverbot gelten. Verboten werden soll außerdem
der Verkauf über Onlineshops. Lachgas wird immer häufiger
als Partydroge genutzt und ist bisher legal erhältlich. Der Bundestag muss dem Entwurf noch
zustimmen.

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