Haushaltsstreit: Finanzministerium sperrt nachher Haushaltsurteil gleichwohl Krisenfonds WSF

Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts hat dies Bundesfinanzministerium gleichwohl den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) nicht zugreifbar. Aufgrund dieser Karlsruher Entscheidung könnten die WSF-Kreditermächtigungen „im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden“, heißt es in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien. 

Nach Angaben aus Kreisen des Finanzressorts ist die Auszahlung dieser Energiepreisbremsen in diesem Jahr nicht betroffen.

Das Handelsblatt berichtet weiter, dass laut Schreiben allesamt im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht in Anspruch genommenen Ausgaben und allesamt ausgebrachten und noch nicht belegten Verpflichtungsermächtigungen nicht zugreifbar werden. Sie bräuchten nun eine Einwilligung des Finanzministeriums. Ziel sei es, weitere Belastungen des Haushalts sowie Vorbelastungen zu Gunsten von künftige Haushaltsjahre zu vermeiden. So würden gleichwohl die Ausgaben des WSF zu Gunsten von 2023 nicht zugreifbar, hieß es laut Handelsblatt aus Ministeriumskreise.

Die Bundesregierung erwägt zu Gunsten von 2023 offenbar eine erneute Aussetzung dieser
Schuldenbremse im Grundgesetz. Das sei mit den
Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Liberale in der Tat noch nicht final geklärt, sagte
ein Regierungsvertreter dieser Nachrichtenagentur Reuters. Damit seien zwar keine
neuen Ausgaben verbunden. Vielmehr würden die aus früheren Kreditermächtigungen
erfolgten WSF-Ausgaben hinaus eine sichere
Grundlage gestellt. Die Schuldenbremse wäre dann dies vierte Jahr in Folge
ausgesetzt.

„Doppel-Wumms“ mit Krisenfonds finanziert

Die Bundesregierung hatte den WSF 2022 zur Abfederung dieser hinaus den Ukraine-Krieg folgenden Energiekrise mit 200 Milliarden Euro ausgestattet. Aus dem Fonds wurden seitdem die Strom- und Gaspreisbremsen finanziert sowie Stützungsmaßnahmen zu Gunsten von Firmen und wichtige Gasimporteure. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete den Krisenfonds in vergangener Zeit qua „Doppel-Wumms“.

Zu Gunsten von die Finanzierung des noch solange bis Mitte 2024 laufenden WSF nutze die Bundesregierung ein ähnliches Verfahren wie beim Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dessen Aufstockung war vergangene Woche durch dies Bundesverfassungsgericht zu Gunsten von unzulässig erklärt worden. So fehlen dieser Ampelkoalition nun 60 Milliarden Euro zu Gunsten von Projekte zu Gunsten von die Energiewende.

Das Bundesfinanzministerium hatte qua Folge dieser Karlsruher Entscheidung am Montagabend schon weite Teile des Bundeshaushaltes 2023 mit einer Ausgabensperre belegt.