„Hart allerdings ritterlich“-Moderator Klamroth irritiert mit Aussage zu Gruppenvergewaltigungen

Bei „Hart aber fair“ streitet sich Louis Klamroth mit AfD-Politikerin Beatrix von Storch über Gruppenvergewaltigungen und die Nationalität der Täter. Die Aussagen des Moderators lösen Kritik aus. Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik.
In der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ kam es am Montagabend beim Thema Zuwanderung und Kriminalität zu einem Wortgefecht zwischen AfD-Politikerin Beatrix von Storch und Moderator Louis Klamroth. „Wir haben zwei Gruppenvergewaltigungen am Tag, zehn normale Vergewaltigungen am Tag und 131 Gewaltdelikte pro Tag in den letzten Jahren gehabt durch Zuwanderer, in erster Linie von Syrern, Afghanen und Irakis“, sagte von Storch.
Klamroth widersprach und erklärte, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) eine solche Aussage nicht hergebe: 50 Prozent der Tatverdächtigen seien nicht-deutsch. „Nur: Woher die kommen, das weiß man nicht. Das können Flüchtlinge sein. Das kann aber auch ein australischer Austauschstudent sein.“
Die Bemerkung des Moderators sorgte für Irritationen.
„Gruppenvergewaltigung“ ist kein feststehender juristischer Begriff. Von der PKS wird lediglich die „gemeinschaftliche Tatbegehung“ nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuches erfasst. Dieser umfasst sexuellen Übergriffe, sexuelle Nötigung sowie Vergewaltigung. Statistisch erfasst werden Tatverdächtige, nicht aber tatsächlich verurteilte Täter.
Laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD gab es 2023 insgesamt 761 Fälle von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung mit „gemeinschaftliche Tatbegehung“ – rechnerisch also rund zwei pro Tag, wie auch von Storch sagte.
In den Jahren 2019 und 2022 lag der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger bei jeweils 50 Prozent, 2020 bei 46 Prozent und 2021 bei 47 Prozent. 2023 hatten 48 Prozent der Tatverdächtigen eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Die Kriminalstatistik gibt allerdings keine Auskunft über alle Herkunftsländer der Tatverdächtigen. Genannt werden in der Antwort des Innenministeriums lediglich die „fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten“. 2023 waren das nach Deutschland (520), Syrien (71), Afghanistan (49), Irak (43) und Türkei (33). Unter den deutschen Tatverdächtigen können sich zudem Personen befinden, die zugewandert sind und mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Australien taucht in der Liste nicht auf. Das macht Klamroths Behauptung abwegig.
Die Debatte um Gruppenvergewaltigungen gewann vergangene Woche wieder an Fahrt durch eine Äußerung von CDU-Chef Friedrich Merz. Er sagte im Bundestag, es gebe „täglich Gruppenvergewaltigungen aus dem Milieu der Asylbewerber heraus“. Wie viele der ausländischen Tatverdächtigen Asylbewerber sind, ist unklar.
Nach Merz Äußerung riefen im Bundestag mehrere Abgeordnete empört dazwischen. In sozialen Netzwerken wurde dem CDU-Chef Populismus und Rassismus vorgeworfen, andere lobten seine Aussage.
jml
Source: welt.de