Happy End Enteignung: Die lange Geschichte der Vergesellschaftung
Als kürzlich bekannt wurde, dass der neue schwarz-rote Berliner Senat ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschieden möchte, war die Überraschung groß. Sollte das die gesetzliche Antwort auf das erfolgreiche Volksbegehren vom Herbst 2021 sein? Eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen hatte damals für die Enteignung renditeorientierter Immobilienkonzerne gestimmt. Daraufhin installierte der Senat eine Expertinnenkommission. Ein Jahr Zeit bekam diese, um zu prüfen, ob und wie das Vorhaben verfassungskonform umgesetzt werden könnte.
Ist die Empfehlung positiv, soll das Gesetz kommen. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes will man dann finden, so steht es im Koalitionsvertrag. In den „Geschäftsfelde