Griechenland: Staatspräsidentin Sakellaropoulou leitet Schritte für Neuwahlen ein
Die griechische Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou hat die verfassungsrechtlichen Schritte für Neuwahlen eingeleitet. Dies ist
notwendig geworden, da nach der Parlamentswahl am Sonntag keine Regierungsbildung absehbar war. Der bisherige
konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hatte am Montag trotz seines
klaren Sieges die Bildung einer
Koalition abgelehnt. Die nächsten Wahlen werden am 25. Juni stattfinden.
Mitsotakis‘ Partei Nea Dimokratia (ND) erhielt bei den Wahlen am Sonntag 40,8 Prozent. Die größte Oppositionspartei, die linke Syriza unter Alexis Tsipras, verlor stark und landete bei 20 Prozent. Bis zu den Neuwahlen soll der Präsident des griechischen Rechnungshofes eine Interimsregierung führen. Hierzu erteilte ihm Staatspräsidentin Sakellaropoulou das Mandat.
Besonderheit des griechischen Wahlrechts
Eine große Koalition zwischen ND und Syriza war aus politischen Gründen ausgeschlossen; die beiden Parteien liegen thematisch und ideologisch zu weit auseinander. Auch die übrigen Parteien wollten oder konnten nicht zueinanderfinden. Die Hürde für einen Einzug ins Parlament nahmen zudem die sozialdemokratische Pasok (11,5 Prozent), die Kommunistische Partei (KKE) mit 7,2 Prozent und die rechtspopulistische Elliniki Lysi (Griechische Lösung) mit 4,5 Prozent.
Der Wunsch des Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis, allein zu regieren, könnte durch Neuwahlen erfüllt werden. Eine Besonderheit im griechischen Wahlrecht macht das theoretisch möglich: Bei den nächsten Wahlen erhält die stärkste Partei mindestens 20 zusätzliche Sitze im Parlament, das normalerweise 300 Sitze zählt. Erreicht die ND ein ähnlich hohes Ergebnis wie bei der ersten Wahl, hätte sie damit die absolute Mehrheit.