Gebäudeheizung: Robert Habeck will Heizdaten von Immobilienbesitzern sammeln

Wohnhäuser in Köln: Wärmebedarf völlig unklar

Wohnhäuser in Köln: Wärmebedarf völlig unklar


Foto: C. Hardt / Future Image / IMAGO

Nach kontroversen Diskussionen über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ein weiteres Gesetz für die Wärmewende vorgelegt, dass das GEG in einem wichtigen Schritt ergänzt. Wichtigster Punkt darin ist die Sammlung von Informationen, um den Wärmebedarf von Gebäuden besser überblicken zu können. Diese Informationen nämlich sind essenziell für die Planung den Ausbau der Wärmenetze – auch kommunale Wärmeplanung genannt. Das Vorhaben trägt den sperrigen Namen »Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze«. Der Entwurf liegt dem SPIEGEL vor.

Der Entwurf stammt bereits von Anfang Mai und sieht vor, dass Berlin die Länder zur Wärmeplanung verpflichten kann – die diese dann an die Kommunen weiterreichen. Eine Wärmeplanung bietet für Wohnungs- und Hausbesitzer, die eine defekte Heizung austauschen müssen, eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Frage, welche neue Technologie in Frage kommt. Ist etwa der Ausbau des Fernwärmenetzes in der Straße geplant, dann ist es sinnvoll, so wie im GEG vorgesehen auch einen Fernwärmeanschluss zu wählen. Gleiches gilt, wenn etwa ein Energieversorger plant, Gas aus erneuerbaren Quellen in diesem Wohnviertel anzubieten. Auch dies sieht das GEG als eine Option klimafreundlichem Heizens vor.

Um die Grundlage für die Wärmeplanung zu schaffen, sollen die Kommunen deshalb bestimmte Daten erheben: Dazu gehören der tatsächliche jährliche Endenergieverbrauch der einzelnen Gebäude in den vergangenen drei Jahren, die Art der Heizungsanlage, nebst Heizleistung, Jahr der Inbetriebnahme – und weitere Daten zum Gebäude selbst. Außerdem sollen Informationen zu bestehenden oder bereits geplanten Wärme-, Gas-, Strom- und Abwassernetzen gesammelt werden. Die Kommunen sollen außerdem im rechtlich zulässigen Rahmen zudem Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern, Katasterämtern und Energieausweisen nutzen können.

Daten sollen Grundlage für Planungen liefern

In der Regel sind das alles Fakten, die auch die Immobilieneigentümer kennen. Würde der Entwurf Gesetz, müssten sie mit entsprechenden Fragebögen rechnen. Der Aufwand für die Beantwortung ist allerdings noch nicht abzusehen, weil auch Energieversorger oder Schornsteinfeger Auskunft geben könnten, vor allem aber die Netzbetreiber. Zusätzlichen Kosten für die Bürger sollen jedenfalls vermieden werden.

Auf Grundlage der gesammelten Daten soll dann die Planung erfolgen, die auch den Bau von Fernwärmenetzen mit einschließt. Bis 2026 sollen solche Wärmepläne für Großstädte ab 100.000 Einwohner dem Entwurf zufolge bundesweit Pflicht werden, kleinere Städte und Landkreise sollen zwei Jahre länger Zeit bekommen. Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sind ausgenommen. In vielen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Gesetze.

Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral werden, darf also netto keine Treibhausgase mehr ausstoßen. In der Konsequenz heißt das: Auch die in Deutschland genutzten Heizungen dürfen keine Treibhausgase mehr verursachen, wie es zum Beispiel bei der Nutzung von Öl und Gas der Fall ist.


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Im GEG-Entwurf ist daher der Umstieg auf Wärmepumpen, aber auch auf Fern- oder Nahwärmenetze vorgesehen. Deren Ausbau hatte die Ampelkoalition bereits im Koalitionsvertrag beschlossen. Sie sollen ebenfalls auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden – bis 2030 sieht der Entwurf einen Anteil von 50 Prozent vor. Die kommunale Wärmeplanung soll das GEG jetzt ergänzen.

Im Prinzip herrscht in der Ampelkoalition Einigkeit vor, dass die Wärmeplanung so schnell wie möglich erfolgt, am besten noch vor dem Inkrafttreten des GEG. Die FDP allerdings stemmt sich noch gegen die Änderung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung, weil sie Verpflichtung der Kommunen ablehnt. Ziel der Koalitionspartner ist jedoch, ebenso wie beim GEG, nach wie vor eine Verabschiedung im Kabinett noch vor der Sommerpause Anfang Juli.


gt/mik