Freudenberg: Pressekonferenz der Polizei im Livestream: Zwölfjährige Luise wurde erstochen – zwei Mädchen unter Verdacht

Freudenberg Pressekonferenz der Polizei im Livestream: Zwölfjährige Luise wurde erstochen – zwei Mädchen unter Verdacht

Die Polizei hat im Fall der getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg zwei Verdächtige: zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren. Sehen Sie die Pressekonferenz der Ermittler im Livestream.

Zwei zwölf- und 13-Jährige Mädchen sollen die Siebtklässlerin Luise aus Freudenberg (Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen) getötet haben. Davon gehen die Ermittler des Polizeipräsidiums Koblenz aus, wie zunächst die Nachrichtenagentur DPA, stern-Partner RTL und die „Bild“-Zeitung am Dienstagvormittag übereinstimmend berichteten. Die Kinder haben den Angaben zufolge die Tat gestanden.

Pressekonferenz der Polizei zum Fall Luise im Livestream

Auf einer Pressekonferenz in Koblenz haben die Behörden über ihre Ermittlungsergebnisse informiert. Verfolgen Sie die Pressekonferenz oben im Livestream.

Bereits am Montag machten Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie davon ausgehen, dass die zwölfjährige Luise einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel. Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt es demnach nicht (der stern berichtete).

Das Mädchen war am Samstag gegen 17.30 Uhr zuletzt gesehen worden, als es in Freudenberg zu Fuß auf dem Weg von einer Freundin nach Hause war. Dort kam es nie an. Noch am selben Abend suchte ein Großaufgebot von Einsatzkräften nach der Vermissten, die Polizei informierte in der Nacht die Öffentlichkeit und bat um Mithilfe bei der Suche.

Polizisten hatten den Leichnam des Mädchens dann am Sonntagvormittag rund fünf Kilometer von ihrem Wohnort entfernt in der Nähe eines ehemaligen Bahnhofs auf rheinland-pfälzischem Landesgebiet entdeckt.

Bis zum 14. Geburtstag gelten Kinder in Deutschland als nicht strafmündig. „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“, heißt es darin. Ins Gefängnis müssen die Verdächtigen damit nicht. Solche Fälle gehen an das Jugendamt. Es kann laut Sozialgesetzbuch zum Beispiel Hilfe bei der Erziehung für die Eltern, eine individuelle sozialpädagogische Betreuung oder auch die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie anordnen.

wue

Source: stern.de