Freudenberg: Mutmaßliche Täterinnen im Fall Luise haben mit ihren Familien die Stadt verlassen

Freudenberg in Nordrhein-Westfalen


Foto: IMAGO/Rene Traut

Die mutmaßlichen Täterinnen im Fall Luise sind nicht länger in Freudenberg. Die geständigen Mädchen hätten mit ihren Familien die nordrhein-westfälische Stadt verlassen, bestätigte ein Sprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein dem SPIEGEL.

Den Familien sei ein Angebot zur gemeinsamen Unterbringung unterbreitet worden, das angenommen wurde. An welchem Ort sie sich aufhalten, ist nicht bekannt. Sie werden vom Jugendamt betreut. Da die mutmaßlichen Täterinnen unter 14 Jahre alt sind, können sie strafrechtlich nicht für die Tat belangt werden.

Unterdessen haben die Behörden dafür gesorgt, dass Seiten der beiden tatverdächtigen Mädchen in sozialen Netzwerken nicht mehr auffindbar sind. »Uns bekannte Social-Media-Kanäle wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft geschlossen«, sagte ein Sprecher der Polizei Siegen-Wittgenstein der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte in beiden Fällen die »Siegener Zeitung«  berichtet.


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Der Polizeisprecher verwies auf die Persönlichkeitsrechte der beiden Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren. In sozialen Netzwerken hatte es auf den Profilen teils anonymer Nutzer zahlreiche Spekulationen sowie Drohungen und Hass gegen die Tatverdächtigen gegeben. Laut Polizei wird laufend geprüft, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.

Die beiden Mädchen hatten gestanden, Luise am 11. März in einem Waldstück an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstochen zu haben. Mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des Opfers und der minderjährigen mutmaßlichen Täterinnen halten sich die Ermittler mit Informationen zu der Tat sehr zurück.

»Wir können auch die rechtlichen Grenzen, die uns gesetzt sind, nicht überschreiten, nur weil die Bevölkerung meint, ein Anrecht zu haben, alle Hintergründe zu kennen«, sagte Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen am Freitag. »Wir werden natürlich vollumfänglich aufklären«, sagte er. Sollten sich die beiden geständigen Mädchen als Täterinnen bestätigen, »dann werden wir keine Aussagen zu Tatabläufen oder Motivlagen machen.«

Offensive gegen Falschmeldungen

»Wenn wir Auskunft erteilen können und dürfen, tun wir das sicherlich«, sagte von Grotthuss. In so einem speziellen Fall – Opfer und Tatverdächtige sind Kinder – müsse man auch mal akzeptieren, dass es gewisse Informationen gebe, die nicht für die Öffentlichkeit seien.

Gegen Strafunmündige könne man nicht ermitteln, »sodass eigentlich die Akte zu schließen wäre«, sagte von Grotthuss. Die Ermittler dürften sich aber nicht dem Vorwurf aussetzen, im Zuge der Ermittlungen mögliche andere strafrechtliche Sachverhalte zu übersehen. Es gibt demnach aber derzeit keine Hinweise darauf, dass andere Personen als die beiden Mädchen beteiligt waren. »Natürlich werden wir auch hinterfragen, ob die Geständnisse, die wir bekommen haben, belastbar sind und sich tragfähig zeigen.«

Polizei und Staatsanwaltschaft gingen mit einer Mitteilung gegen Falschmeldungen in der Sache in die Offensive. »Offenkundig gibt es besonders in den sozialen Medien Spekulationen, die sich nicht mit dem aktuellen Stand der Ermittlungen decken«, hieß es. Die Ermittler baten, sich daran nicht zu beteiligen »und die Diskussionen über die Hintergründe des Vorfalls, auch zum Schutz der Angehörigen, nicht zu befeuern.«


bbr/dpa