Freudenberg: Marco Buschmann gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit

Justizminister Buschmann: Mahnt zu kühlem Kopf bei Änderungen im Strafrecht
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Nach der Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg ist eine Debatte darüber entbrannt, ob auch Kinder als Täter bestraft werden dürfen. Die beiden geständigen Täterinnen sind 12 und 13 Jahre alt, haben also die Altersgrenze von 14 Jahren noch nicht erreicht, ab der sie strafmündig sind. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Bedenken in Bezug auf Gesetzesänderungen geäußert.
»Solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben«, sagte Buschmann der »Bild am Sonntag«. Er schränkte aber ein: »Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen. Kinder unter 14 Jahren werden zwar strafrechtlich nicht belangt. Unsere Rechtsordnung hält aber bereits Mittel bereit, um auch auf schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren.«
Der Justizminister verwies dabei auf die geschlossene Unterbringung in Heimen oder in der Psychiatrie. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden zeigen, so Buschmann, dass Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene brauchen.
Ab wann ein Kind vor Gericht gestellt werden kann, ist auch in europäischen Rechtsstaaten allerdings unterschiedlich geregelt. In England und Wales kann das teilweise bereits ab zehn Jahren geschehen, in Dänemark dagegen erst mit 15 Jahren.
Politiker unter anderem aus der Union plädieren für eine niedrigere Altersgrenze als die derzeit gültigen 14 Jahre. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagte der Zeitung: »Auch 12- und 13-Jährige wissen, dass man nicht töten darf. Wir müssen daher die Debatte um eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit führen.« Krings forderte, dass die Bundesländer wieder mehr Einrichtungen bereitstellen, in denen kriminelle Kinder und Jugendliche per Gerichtsbeschluss geschlossen untergebracht werden könnten. Dies ist heute nur erlaubt, wenn sie für sich oder andere eine Gefahr darstellten.