Exit-Geldregen dank Finanzholding? Welche Vorteile sie Gründern tatsächlich bringt
Ein Fachbeitrag von Rechtsanwältin Nicole Haaf. Sie ist Partnerin welcher Kanzlei Haaf Partners und spezialisiert hinauf steuerrechtliche Fragen im Bereich Venture Capital und Gründen. Sie ist zudem Host des Podcasts „taxitup“, einem Steuer- und Rechts-Podcast z. Hd. VC-Themen.
Im Venture Capital gehört dasjenige Aufsetzen einer Finanzholding vor Gründung eines Startups gewissermaßen schon zum „guten Ton“. Den meisten Gründerinnen und Gründern ist zwar prominent, dass eine solche Finanzholding steuerlich vorteilhaft ist – ohne Rest durch zwei teilbar, wenn es um den späteren Verkauf ihres Unternehmens geht. Was die Finanzholding hinwieder konkret bedeutet und ob es neben steuerlichen Vorteilen gleichwohl Nachteile gibt, soll dieser Beitrag reinigen.
Finanzholding – eine Definition
Eine „Finanzholding“ beschreibt eine Kapitalgesellschaft – meist in Form einer GmbH, mitunter hinwieder gleichwohl zu finden qua UG (haftungsbeschränkt) – deren einziger Zweck darin besteht, Vermögen (x-mal in Form von Beteiligungen) zu halten und zu verwalten. Wer qua Privatperson eine solche Finanzholding gründet, ist im Regelfall zu 100 Prozent an dieser qua Alleingesellschafter beteiligt. Die Finanzholding selbst hält wiederum Anteile an einem oder mehreren Startups. Folglich ist eine Privatperson lediglich mittelbar verbleibend die Finanzholding an welcher Startup-Kapitalgesellschaft beteiligt.
Source: businessinsider.de