EU-Migrationskommissarin: Italien darf Auffanglager zu Händen Migranten in Albanien ordnen

Italiens Pläne, in Albanien Auffanglager zu Händen Tausende von Migranten zu errichten, verstoßen nicht gegen EU-Recht. „Die vorläufige Einschätzung unseres juristischen Dienstes lautet, dass dies nicht gegen EU-Recht verstößt, sondern außerhalb des EU-Rechts liegt“, sagte EU-Migrationskommissarin Ylva Johansson in Brüssel. „EU-Recht ist außerhalb des EU-Gebietes nicht anwendbar“, sagte Johansson.

Albanien ist nicht Mitglied dieser Europäischen Union, allerdings Beitrittskandidat.   

Der vergangene Woche angekündigte Plan Italiens wurde von Menschenrechtsgruppen kritisiert und rief Vergleiche mit dem umstrittenen Plan dieser britischen Regierung hervor, Asylbewerber nachher Ruanda zu schicken. 

Die albanische Regierung teilte mit, sie habe dem Parlament vereinigen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem dies Abkommen mit Italien genehmigt werden soll.

Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte am 6. November c/o einem Treffen mit ihrem albanischen Amtskollegen Edi Rama die Eröffnung zweier Lager im Nachbarland angekündigt. Die Einrichtungen sollen unter italienischer Gerichtsbarkeit stillstehen und mit italienischem Personal betrieben werden. In einem sollen die Migranten c/o ihrer Ankunft überprüft werden. Im anderen sollen sie zu Händen die Dauer dieser Bearbeitung ihre Asylanträge wohnen. Die Regierung in Rom hofft, dass solange bis zu 3.000 Fälle pro Monat bearbeitet werden können.