Erste Klimaklage vor europäischem Menschenrechtsgericht siegreich

Kaliumlimaschützer nach sich ziehen mit einer ersten Klage zu Gunsten von schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel vor dem Europäischen Gerichtshof zu Gunsten von Menschenrechte (EGMR) Erfolg gehabt. Der mangelnde Klimaschutz jener Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten zerrissen, kategorisch die Richter am Dienstag. Die Frauen seien in ihrem Recht hinauf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht hinauf ein faires Verfahren berührt worden. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall zu Gunsten von weitere Klimaklagen sein. Zwei weitere Klimaklagen aus Portugal und Frankreich blieben jedoch vor dem Gericht in Straßburg vergebens.

Das Urteil von alleine bindet vordringlich nur die Schweiz, hat zugegeben große Signalwirkung. Denn: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist zu Gunsten von die Einhaltung jener Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat zählen die EU-Staaten, zugegeben ebenso andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Das Urteil könnte nun mithin ein Präzedenzfall zu Gunsten von weitere Klimaklagen nicht nur vor dem EGMR, sondern vor unzähligen nationalen Gerichten werden. 

Erste Klimaklage gar

Der Fall jener Klimaseniorinnen war die erste Klimaklage gar, die vor jener Großen Kammer des EGMR angehört wurde. Der Zusammenschluss jener Schweizer Rentnerinnen wurde initiiert und unterstützt von Greenpeace. Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter selten durch den Klimawandel gefährdet sind, etwa wegen extremer Hitzewellen. Der Verein hat nachdem Angaben von Greenpeace obig 2500 Mitglieder in jener ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.  

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Denn jener EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen – wie Lärm oder Luftverschmutzung – auseinandergesetzt, zugegeben noch nie mit den Kohlendioxid-Emissionen eines Landes. Zur Urteilsverkündung reisten mehrere Hundert Menschen an, ebenso die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg. 

Am gleichen Tag wurden ebenso zwei weitere Urteile im Zusammenhang mit Klimaschutz gesprochen: Zu den Klagen eines französischen Bürgermeisters gegen sein Heimatland sowie von portugiesischen Jugendlichen gegen 32 europäische Staaten. Beide wurden jedoch abgewiesen. Dem französischen Politiker fehle die sogenannte Opfereigenschaft, mithin dass er selten betroffen sei, so die Richter. Die Jugendlichen hätten sich unter anderem zuerst in Portugal durch die Instanzen trauern zu tun sein, zuvor sie den Gerichtshof in Straßburg anrufen. 

Sofia Oliveira, eine jener jugendlichen Klägerinnen, sagte nachdem dem Urteil, dass sie natürlich frustriert sei, zugegeben jener Sieg jener Klimaseniorinnen ein Sieg zu Gunsten von sie die Gesamtheit bedeute.