Er soll 21-Jährigen von hinten erschossen nach sich ziehen – Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Polizisten

Der Tod des 21-jährigen Lorenz A. bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beamten erhoben – wegen fahrlässiger Tötung.

Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. Dies teilte eine Sprecherin mit. „Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, hieß es.

Der Beamte soll den Mann in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Polizist davon aus, er werde mit einem Messer angegriffen. Tatsächlich versprühte A. Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Demnach wollte der 21-Jährige fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe gab es laut Staatsanwaltschaft daher keine Notwehrlage.

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Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte, so die Staatsanwaltschaft. Daher werde der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Damit droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht Oldenburg entscheiden.

Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos – weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt.

Ministerin betont Unschuldsvermutung

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens bezeichnete den Tod von Lorenz A. als „tragischen Fall“, der bis heute Auswirkungen auf die Polizei Niedersachsen habe.

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„Bei allem Verständnis für die Trauer und die Wut, die der Tod von Lorenz A. ausgelöst hat, waren viele der pauschalen Vorwürfe in Richtung von Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten nicht angemessen und nicht durch Fakten gedeckt“, kritisierte Behrens. Die SPD-Politikerin betonte zudem die Unschuldsvermutung: „Die Erhebung der Anklage ist kein Schuldspruch“ Das gelte auch für Polizisten. „Ausschließlich das Gericht hat nun die schwierige Aufgabe, die Abläufe dieser verhängnisvollen Nacht möglichst lückenlos zu rekonstruieren und Recht zu sprechen“, so Behrens.

dpa/jho

Source: welt.de