Entmachtung von Verfassungsgerichten: Der Beginn totalitärer Herrschaft

Die Idee des demokratischen Verfassungsstaats ist weltweit unter Druck geraten. Das zeigt sich selten am Umgang mit den Verfassungsgerichten. In einigen Staaten wurden sie faktisch entmachtet, in anderen ist ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt. Diese Entwicklung steht in einem größeren Zusammenhang.

Zunächst muss man sich klarmachen, dass die Verfassungsgerichte und ihr erstaunlicher Erfolg relativ jung sind. Die weitaus meisten Verfassungsgerichte wurden im gleichen Sinne in Europa erst nachdem dem Zweiten Weltkrieg errichtet, so etwa in Deutschland 1951, in Frankreich 1958 und in Belgien gar erst 1984. Dasselbe gilt für jedes die Verfassungsgerichte in Asien und Lateinamerika. Ein weiterer Schub folgte nachdem dieser Demokratisierung dieser osteuropäischen Länder, in denen sich, angefangen mit Polen 1986, die Verfassungsgerichtsbarkeit ebenfalls durchgesetzt hat. Verfassungsgerichte erscheinen uns heute vertraut, sie sind nichtsdestotrotz keineswegs selbstverständlich, und sie bleiben fragile Institutionen.