Energiepauschale: Jetzt sind die Studierenden dran

Zuerst waren die Arbeitnehmer dran: Sie haben schon im September 300 Euro staatliche „Energiepreispauschale“ kassiert. Im Dezember wurden dann, nach großer Empörung der Betroffenenverbände, auch Rentner mit 300 Euro bedacht. Und nun sind als vorläufig letzte Gruppe junge Menschen an der Reihe: Von diesem Mittwoch an können insgesamt 3,4 Millionen Studierende und Berufsfachschüler über ein staatliches Onlineportal Geld beantragen – in ihrem Fall nur 200 Euro pro Kopf. Eines dürfte allerdings diejenigen besonders freuen, die sich das Studium mit Nebenjobs finanzieren: Auch wer die 300 Euro Arbeitnehmerprämie erhalten hat, darf zusätzlich die Prämie für Studenten kassieren.

Anspruch haben alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 in Deutschland an einer Hochschule immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz im Inland haben; entsprechendes gilt für Berufsfachschüler. Das gilt auch für Studenten, die nur für einige Semester hier in Deutschland sind, denn auch sie haben schließlich erhöhte Energiekosten zu zahlen. Geregelt ist die Sonderleistung zum Abfedern von Verwerfungen durch den Ukrainekrieg im „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“, knapp 700 Millionen Euro kostet das den Bund.

Das Gesetz ist nicht nur deshalb ein besonderes, weil es bislang unüblich war, aus der Staatskasse pauschale Einkommenszuschüsse an bestimmte Bevölkerungsgruppen auszuschütten – und dies ohne Bedürftigkeitsprüfung, wohl aber mit einem anspruchsvollen Antragsverfahren. Mit diesem Gesetz allerdings verbindet es auch darüber hinaus Pionierarbeit: Das Auszahlungsverfahren für Studenten soll helfen, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Schon jetzt kann man etwa das Bürger- oder auch das Elterngeld über dieses Verfahren beantragen. Bisher tun es aber noch sehr wenige; die Einmalzahlung für Studenten ist damit der erste flächendeckende Einsatz des digitalen Verfahrens.

Das sicherste Verfahren der Welt

Grundlage für die Auszahlung ist nämlich ein digitales BundID-Konto. Dieses gibt es zwar schon seit 2019, bislang aber fristete es ein Schattendasein. Dabei preist Deutschlands „Chief Information Officer“ Markus Richter die BundID als das „sicherste Verfahren auf der Welt“. Jeder, der die Einmalzahlung beantragen möchte, muss ein solches Konto einrichten. Dies ist im Internet unter der Adresse id.bund.de möglich. Notwendig ist dafür ein Personalausweis mit Digitalfunktion, den inzwischen jeder Bürger in Deutschland hat – auch wenn er es nicht weiß. Auch eine dazugehörige PIN wurde jedem schon ausgehändigt.

Sollte die PIN verloren gegangen sein, kann man sich beim Anmeldevorgang inzwischen problemlos eine neue bestellen. Diese wird dann über den Postweg zugestellt – der Sicherheit wegen. Ausländische Studierende können für die Registrierung beim BundID-Konto auch ihren elektronischen Aufenthaltstitel, ihre EU-Identität oder ihre Unionsbürgerkarte nutzen. Außerdem ist auch das Zertifikat für die digitale Steuererklärung Elster eine Möglichkeit, sich gegenüber dem Staat auf digitalem Weg auszuweisen. Diese können über eine Identifizierungs-App auf dem Smartphone, zum Beispiel die AusweisApp2, eingescannt werden.

Viele sind nicht angemeldet

Das Interesse an einem BundID-Konto ist in den vergangenen Wochen merklich gestiegen, inzwischen sind über 700.000 Nutzer registriert. Im Vergleich zu den 3,4 Millionen Anspruchsberechtigten der Studenten-Einmalzahlung ist aber auch das bisher nur ein Bruchteil. Dabei führt an dem BundID-Konto kein Weg vorbei.

Von Mittwoch an können Studenten beginnen, ihre digitalen Anträge zu stellen – allerdings auch nur, wenn sich zuvor die Universität oder Ausbildungsstätte mit den individuellen Zugangsdaten gemeldet hat. Das soll aber automatisch geschehen, ohne dass man sich darum kümmern muss. Mit diesen Informationen lässt sich dann auf der Internetseite www.einmalzahlung200.de der eigentliche Antrag stellen. Dazu muss man den Zugangscode eingeben, über die BundID seine Identität nachweisen und das Onlineformular ausfüllen. Damit das Geld schnell überwiesen werden kann, sollte man auch die IBAN-Nummer seiner Kontoverbindung parat haben.

Das Verfahren ist so kompliziert, da im Fall der Studierenden viele unterschiedliche Stellen involviert sind, darunter Bund, Länder und Hochschulen. Außerdem gab es bisher keinen etablierten digitalen Weg, um Zahlungen vom Staat direkt an einzelne Bürger auf den Weg zu bringen. Bei den Zahlungen an Beschäftigte und Rentner hatte es da einfachere Wege gegeben für den Staat: Im September, als es um die 300 Euro für Arbeitnehmer ging, bediente man sich einfach der Verwaltungskompetenz der Arbeitgeber: Sie zahlten das Geld an die Beschäftigten aus und konnten es im Gegenzug mit ihren Lohnsteuer-Abführungen an die Finanzämter verrechnen. Die Auszahlung der Prämie für Rentner übernahm dann die Rentenversicherung – im Grundsatz überwies sie einfach 300 Euro an jeden ihrer Rentenbezieher und holte sich das Geld vom Staat zurück.

Für Studenten und Schüler stand keine vergleichbare Verwaltungsorganisation bereit, die das Auszahlen quasi auf Knopfdruck erledigt. Daher musste es ein Antragsverfahren sein. Hat sich das neue Verfahren erst einmal bewährt, werden die Bürger es auch für andere Dienstleistungen nutzen, so die Hoffnung. Neue Pauschalzahlungen aus der Staatskasse sind bisher aber nicht in Sicht.