Eigenbedarfskündigungen – Haben Berliner Mietrebellen ein neues Kampffeld entdeckt?

Schon dasjenige Wort ist nebst vielen Mieter*medial mit flatterndem Herzen. Schließlich gehört zu den wenigen Kündigungsgründen eines Mietvertrags die Ankündigung des Eigentümers, dass er oder Familienangehörige die Wohnung braucht. „Doch Daten zur Zahl des selbstgenutzten Eigenbedarfs deuten darauf hin, dass viele Eigenbedarfskündigungen weder noch mit jener Absicht ganz und gar werden, die Wohnung selbst zu nutzen“, schreibt jener Stadtsoziologe Andrej Holm in jener aktuellen Ausgabe des MieterEcho, jener Zeitung jener Berliner MieterGemeinschaft mit dem Schwerpunkt Widerstand gegen die Eigenbedarfskündigung. Vielmehr sollen die Bewohner*medial vertrieben werden, um die Wohnungen anschließend teurer zu vermieten. 2018 nach sich ziehen Mieter*medial in jener Initiative „Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K) zusammengeschlossen. Sie unterstützen Mieter*medial, die sich gegen eine Eigenbedarfskündigung gerichtlich wehren unter Anderem mit einer Solidarischen Prozessbegleitung. Am 15.11. ist es wieder soweit. Dann wird vor dem Amtsgericht Kreuzberg in jener Möckernstraße 10 Eigenbedarfskündigungen gegen mehrere Mieter*medial verhandelt. Mieter*inneninitiativen rufen um 10 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht aufwärts und nach sich ziehen angekündigt, den ab 11 Uhr im Saal 225 terminierten Prozess solidarisch zu flankieren.
Neuer Schwung zu Händen die Mieter*innenbewegung
Die Zunahme jener Eigenbedarfskündigungen stellt zweitrangig die solidarischen Initiativen vor eine Herausforderung. Doch es könnte zweitrangig eine Chance sein, die Berliner Mietrebell*medial wieder um ein Thema zu unterordnen. Daher lädt dasjenige Liga gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn am kommenden Samstag von 14 – 18 Uhr zu zusammenführen öffentlichen Ratschlag in den Kiezraum am Dragonerareal in jener Obentrautstraße 19-21. Der Schwerpunkt steht in diesem Zusammenhang aufwärts einer besseren Vernetzung sowie aufwärts Dezentralisierung jener Solidaritätsarbeit. So sollen von einer Eigenbedarfskündigung Betroffene in möglichst vielen Stadtteilen Anlaufstellen finden, an die sie sich wenden können. Auf jener Veranstaltung am 18.11. sollen sich verschiedene Initiativen vorstellen. Eingeladen sind zweitrangig Mieter*medial, die eine Eigenbedarfskündigung im Briefkasten nach sich ziehen und Unterstützung suchen.
Eigenbedarfskündigungen sind kein Schicksal
Der Widerstand gegen Einbedarfskündigung kann durchaus Erfolg nach sich ziehen, wie dasjenige Beispiel jener Mieterin Colleen Higgins zeigt, die im August 2023 die Klage gegen die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters gewonnen hast. Dabei war die erste Reaktion wie nebst vielen Mieter*medial. „Nachdem wir die Kündigung erhalten hatten, waren wir sehr verängstigt und gestresst. Wir sprachen mit unseren Nachbarn darüber und fanden heraus, dass auch eine andere Wohnung eine Kündigung erhalten hatte“, berichtete Colleen Higgins. Doch dann entstand jener Wille, sich gegen den Rausschmiss zu wehren aus jener einfachen Behandlung. Wir nach sich ziehen selbst Eigenbedarf an unserer Wohnung. Higgins drückt dasjenige Gefühl so aus. „Wir wollten auf jeden Fall in unserer Wohnung bleiben. Selbst wenn die Eigentümer in unserer Wohnung leben wollten, wollten wir uns gegen die Eigenbedarfskündigung wehren, weil wir der Meinung sind, dass wir das Recht haben, in unserer Wohnung und in unserer Gemeinschaft zu bleiben.“ Danach erfolgten die entsprechenden Schritte: „Wir bekamen Hilfe von einem Anwalt – ohne den hätten wir nicht kämpfen können. Wir bekamen auch Hilfe von Mieterorganisationen wie Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K) und Unterstützung durch Deutsche Wohnen & Co Enteignen sowie Right to the City – Mietergruppen, die in unserer Nachbarschaft aktiv sind.“ Genau ebendiese solidarische Unterstützung soll durch den Ratschlag am 18.11. ausgebaut werden
Wichtig ist die solidarische Nachbarschaft
. Ferida H. (Name geändert) war sogar zweimal mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert. Beim ersten Mal verlor sie vor Gericht und musste Wohnung aufgeben. „Übernachtet habe ich in dieser Zeit nebst Freunden und habe ständig nachdem einer Wohnung gesucht“, erzählt die Frau. Dabei hatte sie weiterhin guten Kontakt zu ihren ehemaligen Nachbar*medial.So konnte Ferhida H. nachweisen, dass ihr Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hatte. Die Verwandte, zu Händen die dort wohnen sollte, ist nie aufgetaucht. Ferhida H. verklagte den Vermieter und bekam Recht. Er musste zusammenführen Teil ihrer Ausgaben bezahlen. Dazu in Besitz sein von Kosten zu Händen den Transport und dasjenige Unterstellen jener Möbelstück. Nachdem sienach langen Suchen ihre zweite Wohnung gefunden hatte, musste sie erneut gegen Verdrängung ringen. Zunächst verlange jener Vermieter eine unbegründete Mieterhöhung, gegen die sich die Mieterin siegreich wehrte. „Aus Frust bekam ich dann eine Eigenbedarfskündigung, mit jener ich mit ca. 3 Jahre rumschlagen musste,“ erzählt die Mieterin, Sie gewann vor Gericht, doch ihr Vermieter ging in die nächste Instanz und scheiterte erneut. Obwohl jener Vermieter sogar seine Töchter wie Zeuginnen benannte, wies zweitrangig die höhere Instanz die Eigenbedarfskündigung wie unplausibel zurück. Als Grund wurde vom Gericht angeführt, dass jener Vermieter weitere Wohnungen in seinen Besitz hat, die teilweise sogar leer stillstehen. Nach seiner Niederlage hat jener Vermieter angekündigt, die Wohnung verkaufen zu wollen. Es könnte deswegen sein, dass Ferida H. erneut um ihre Wohnung ringen muss. Ferhida H. nennt drei Bedingungen zu Händen zusammenführen erfolgreichen Kampf gegen eine Eigenbedarfskündigung. Dazu gehört Linie ein Rechtsschutz zu Händen die juristische Auseinandersetzung. „Genau so wichtig ist ein gutes Verhältnis zu den NachbarMedial, berichtet Ferhida H. Der dritte Faktor ist ein solidarisches Umfeld, dass die betroffenen Mieter*medial unterstützt. Der Ratschlag am 18.11. soll zu diesem Zweck sorgen, dass dieses solidarische Umfeld größer wird und immer mehr Mieter*medial klarstellen. Wir nach sich ziehen an unserer Wohnung selbst Eigenbedarf“.
Peter Nowak