Die schwarz-rote Merz-Regierung strauchelt, und dasjenige BSW sitzt ihr im Nacken

Wehrdienst-Crash in letzter Minute! Doch auch ihre Kompromisse zu Bürgergeld und Rente zweifeln Union und SPD wieder an. Zudem ist eine heikle Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW im Bundestag überfällig


Die schwarz-rote Koalition wankt – zerstritten über Wehrdienst, Bürgergeld und Rente, vereint nur durch die Angst vor Neuwahlen und dem Verlust ihrer Macht

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Per Los an die Waffen: Unter anderem an dieser Idee ist ein Kompromiss zwischen Union und SPD zum neuen Wehrdienst kurz vor knapp zunächst gescheitert. Doch selbst wenn sich die Koalitionäre schnell auf eine Lösung einigen würden: Auch der Kompromiss zum Bürgergeld hielt nicht lange. In der SPD braut sich gerade Widerstand zusammen. Das Sanktionsregime der neuen „Grundsicherung“ wollen nicht nur die Jusos noch verhindern.

Zugleich bremsen jüngere CDU- und CSU-Abgeordnete den ebenfalls geeinten Beschluss zur Rente – deren Niveau wolle Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) über 2031 hinaus bei 48 Prozent stabilisieren, wittert der konservative Nachwuchs.

Nach dem Crash bei der Wahl der Bundesverfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf sollte man wissen: Diese Koalition kann sehr schnell am Ende sein.

Friedrich Merz könnte wieder die Grünen brauchen – oder es gibt Neuwahlen

Was sie zusammenhält, ist die Aussicht auf eine Neuwahl und den absehbaren Verlust roter und schwarzer Mandate. Es ist das gleiche Motiv, das heutige Abgeordnete im Bundestags-Wahlprüfungsausschuss eine heikle Angelegenheit bisher auf die lange Bank schieben lässt: die Forderung des BSW nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl vom Februar.

Ergäbe eine solche, dass das BSW es doch in den Bundestag geschafft hat, stünde Friedrich Merz ohne Mehrheit da. Er bräuchte die Grünen zum Regieren, was den Kohl auch nicht mehr fett machen würde. Als sehr kompatibel zu Schwarz-Rot haben sie sich schon im März erwiesen – als eine Zwei-Drittel-Mehrheit des alten Bundestages die Aufrüstung ohne Schuldenbremse sicherte, obwohl der neue Bundestag schon gewählt war.

Noch kann das Bundesverfassungsgericht nicht über die Wahlprüfungsbeschwerde entscheiden

Es ächzt arg im Gebälk der Demokratie. Für die ist es kein Ruhmesblatt, dass Abgeordnete selbst über die Überprüfung der Wahl entscheiden, der sie und ihre Fraktion die Mandate zu verdanken haben. Erst danach, also womöglich Jahre später, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ein Krachen im Gebälk wäre es, sollte die Bundestagswahl tatsächlich nicht korrekt ausgezählt worden sein.

Schon die Neuauszählung eines Bruchteils der Stimmen zeigte arge Fehler zulasten des BSW. Keine 10.000 Stimmen fehlen ihm für den Einzug ins Parlament. Kein Grund also, verwundert nach Frankreich zu schauen. Die hiesigen Verhältnisse tragen alles in sich für einen perfekten Sturm wie dort.