„Deutsches Haus“: 128 Brötchen
Der erste
Frankfurter Auschwitz-Prozess begann im Dezember 1963 und dauerte weitestgehend zwei
Jahre. Auch wenn die Urteile mitunter unzufriedenstellend
ausfielen, weil den Angeklagten ihre individuelle Beteiligung am industriellen
Massenmord im deutschen Vernichtungslager nicht nachgewiesen werden konnte, bedeutete dasjenige
Verfahren z. Hd. dasjenige Selbstverständnis welcher jungen Bundesrepublik kombinieren Einschnitt.
Denn welches welcher Prozess an Wissen obig die deutschen Verbrechen
in welcher NS-Zeit zusammentrug, machte es im Folgenden schwieriger, dieser Vergangenheit
aus dem Weg zu möglich sein durch vermeintliche Unschuld („Haben doch nix
gewusst“). Der Auschwitz-Prozess wurde seinerzeit gen Tonband
aufgezeichnet – die Aufnahmen
stillstehen heute denn Dokumente welcher Zeitgeschichte bereit liegend.