Der Steuertipp: Wie dies Finanzamt an NFT mitverdient

Ein paar Klicks, dann ein Affenbildchen oder ein verpixeltes Gesicht gekauft – und wenige Tage später wieder für den Wert einer Eigentumswohnung verkauft. So lief der Markt mit sogenannten Non-Fungible Token (NFT) zu Anfang des Jahrzehnts ab. Im Vergleich zum bekannteren Bitcoin stellen NFT zwar auch Einträge auf einer Blockchain dar. Im Gegensatz zu Digitalwährungen wie Bitcoin oder Ether sprechen NFT ihren Besitzern jedoch keine währungsähnlichen Rechte zu, sondern andere individualisierte Rechte, etwa sich als Eigentümer eines bestimmten Sammelbildes fühlen zu dürfen. Wahrgenommen werden oft dennoch nur noch die den NFT gewissermaßen aufgedruckten Bilder. So sind NFT oftmals Spekulationsobjekte in Reinform.
Source: faz.net