Das Bundeskabinett hat die einmalige Energiepauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner beschlossen

Angesichts der hohen Energiepreise sollen nun auch die Rentner entlastet werden: Sie erhalten laut Kabinettsbeschluss eine Einmalzahlung von 300 Euro. Beschlossen wurde auch eine höhere Obergrenze für sogenannte Midijobs.

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Das Bundeskabinett hat die einmalige Energiepauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner beschlossen. Sie solle zum 15. Dezember 2022 ausgezahlt werden, erklärte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) nach der Kabinettsitzung. In Zeiten stark gestiegener Preise für Energie und Lebensmittel stehe der Sozialstaat damit “an der Seite der Menschen”.

Teil des dritten Entlastungspakets der Ampel

Auf die 300 Euro Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatten sich die Koalitionsspitzen Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket wegen der hohen Energiepreise verständigt. Im zweiten Entlastungspaket vom März waren Millionen Rentner und Rentnerinnen bei der dort enthaltenen Energiepauschale leer ausgegangen, weil diese nur an alle Steuerpflichtigen der Steuerklassen I bis V gezahlt wurde.

Laut Bundessozialministerium erhalten nun alle die Energiepauschale, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Anspruch besteht demnach nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Zahlung erfolgt laut Ministerium automatisch, Anträge sind nicht nötig.

Die Energiepreispauschale werde nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliege auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, betonte das Ministerium. Sie solle jedoch der Steuerpflicht unterliegen.

Die Regierung hatte die Kosten für die Pauschale bei Ankündigung auf insgesamt rund sechs Milliarden Euro beziffert.

Verdienstobergrenze bei Midijobs angehoben

Beschlossen wurde auch die Anhebung der Verdienstobergrenze für sogenannte Midijobs von 1600 auf 2000 Euro. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition.

Sozialminister Heil sagte: “Die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel belasten die Bürgerinnen und Bürger stark.” Mit den Maßnahmen des dritten Entlastungspakets könne ein Teil der gestiegenen Kosten abgefedert werden. Allein durch die Anhebung der Midijob-Grenze würden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt um 1,3 Milliarden Euro entlastet, ohne dabei auf sozialen Schutz verzichten zu müssen. “Damit entlasten wir gezielt Menschen mit geringen Einkommen.” Zugleich würden “die Anreize gestärkt, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein”.

Anders als Minijobs sind Midijobs nicht von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Es fallen aber gestaffelt reduzierte Sätze an. Die vollen Sozialabgaben müssen Arbeitnehmer erst ab der Obergrenze von derzeit 1600 und nun künftig 2000 Euro bezahlen.

Tagesschau