Corona-Pandemie: Jedes vierte Unternehmen muss Teile welcher Corona-Hilfen zurückzahlen

Fast jedes vierte Unternehmen, dasjenige aufgrund welcher Corona-Pandemie staatliche Hilfen erhielt, muss zusammensetzen Teil davon zurückzahlen. Das geht aus einer vorläufigen Bilanz des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die welcher Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Den Angaben liegen Stichproben welcher bislang eingereichten Anträge zu Gunsten von die Schlussabrechnung zugrunde. Rund 40 Prozent welcher Betriebe erhalten demnach ebenfalls Nachzahlungen vom Bund.

Der Bund unterstützte mit den Corona-Überbrückungshilfen Unternehmen, die von hohen Umsatzrückgängen betroffen waren. Die Auszahlungen waren sehr wohl an eine Schlussabrechnung gekoppelt: Der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten wurden unterdies mit welcher Prognose abgeglichen. Zu Rückforderungen kann es etwa kommen, wenn dasjenige Unternehmen mehr Umsatz machte, denn zwischen welcher Antragstellung erwartet wurde.

Nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden rund 13,1 Milliarden Euro an Soforthilfen und 63,3 Milliarden Euro zu Gunsten von Programme wie die November-, Dezember- oder Neustarthilfe ausgezahlt.

Frist zu Gunsten von die Schlussabrechnungen war welcher 31. Oktober. Die Frist könne zugegeben unbürokratisch solange bis zum 31. Januar und aufwärts Antrag solange bis spätestens 31. März verlängert werden, wie dasjenige Bundeswirtschaftsministerium weiter mitteilte. Die Zahlen sind von dort nur eine Zwischenbilanz. Zudem fügte dasjenige Ministerium hinzu, kein Unternehmen solle durch starre Rückzahlungsfristen wirtschaftlich überfordert werden.