Corona-Impfstoff: Europäisches Patentamt erklärt Moderna-Patent pro ungültig
Im Patentstreit zwischen den beiden Corona-Impfstoffherstellern BioNTech und Moderna hat dies Europäische Patentamt ein Moderna-Patent pro nichtig erklärt. Das teilten die beiden Pharmaunternehmen unabhängig voneinander mit. Moderna kündigte an, dagegen in Berufung zu umziehen. Das Unternehmen sei weiterhin von dieser Validität des Patents überzeugt.
BioNTech begrüßte die Entscheidung. „Wir glauben, dass dieses und andere Patente von Moderna die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht erfüllen und niemals hätten erteilt werden dürfen“, teilte dies Mainzer Unternehmen mit. Das Europäische Patentamt kündigte an, die schriftliche Entscheidung zu dieser Sache in den kommenden Wochen oder Monaten zu veröffentlichen.
Moderna hatte sich hinauf dies Patent nebst einer Patentklage gegen BioNTech und seinen US-Partner Pfizer bezogen. Auch dieser Tübinger Konkurrent CureVac hat Klage gegen BioNTech eingereicht, weil er seine Patente durch den erfolgreichen Covid-19-Impfstoff dieser Firma zerrissen sieht. BioNTech und Pfizer hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.
Moderna hatte zu Beginn dieser Pandemie angekündigt, hinauf eine Durchsetzung seiner Covid-19-Patente zu verzichten, um so andere Unternehmen nebst dieser Entwicklung eigener Impfstoffe zu unterstützen. Im März vorigen Jahres hatte dieser Konzern seine Zusage dann konkretisiert: Diese sollte demnach künftig nur pro die 92 ärmeren Länder im Rahmen dieser internationalen Impfallianz Gavi gelten.
Im Patentstreit zwischen den beiden Corona-Impfstoffherstellern BioNTech und Moderna hat dies Europäische Patentamt ein Moderna-Patent pro nichtig erklärt. Das teilten die beiden Pharmaunternehmen unabhängig voneinander mit. Moderna kündigte an, dagegen in Berufung zu umziehen. Das Unternehmen sei weiterhin von dieser Validität des Patents überzeugt.
BioNTech begrüßte die Entscheidung. „Wir glauben, dass dieses und andere Patente von Moderna die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht erfüllen und niemals hätten erteilt werden dürfen“, teilte dies Mainzer Unternehmen mit. Das Europäische Patentamt kündigte an, die schriftliche Entscheidung zu dieser Sache in den kommenden Wochen oder Monaten zu veröffentlichen.