Cannabis-Clubs: Richter warnen vor Ende jener Cannabis-Legalisierung
Sollte die Union wie angekündigt bei einem Wahlsieg die Cannabislegalisierung zurücknehmen, könnten nach Einschätzung einer Richtervereinigung hohe Entschädigungsansprüche auf den Staat zukommen. Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht der Neuen Richtervereinigung NRV, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, „wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabisclubs gleich. Damit könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen.“ Die NRV ist ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten.
Da Investitionen beim Cannabisanbau hoch seien und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre galten, rechnet Pschorr mit Beträgen in „nicht unerheblicher Höhe“.
Die Union unter Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte angekündigt, bei einer Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl am Sonntag das Cannabisgesetz umgehend rückgängig machen zu wollen. „Dieses Gesetz schützt Dealer und setzt unsere Kinder und Jugendlichen dem Drogenkonsum und der Sucht aus“, heißt es im Wahlprogramm von CDU/CSU.
„Entlastung der Justiz“
Seit April 2024 ist in Deutschland der Cannabiskonsum für Volljährige legal – mit einigen Beschränkungen. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht kommerziellen „Anbauvereinigungen“ mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
Mit Blick auf die Pläne der Union sagte Pschorr, der Gesetzgeber müsste ausreichende Übergabefristen gewähren. „Den Cannabis Social Clubs und denjenigen Privatpersonen, die zu Hause Cannabis angebaut haben, muss die Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden.“ Eine erneute Strafbarkeit könne zudem nicht rückwirkend eingeführt werden.
Der Staatsanwalt sprach von sehr guten Erfahrungen mit dem Gesetz. „Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich. Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss.“ Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Über die Cannabisfreigabe hatte es viele Diskussionen gegeben. So forderte die Bundesärztekammer ihre Rücknahme, der Richterbund warnte vor Schlupflöchern für die organisierte Kriminalität.