Bundesverwaltungsgericht: BND muss Informationen übrig Corona-Ursprung nicht offenlegen

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss seine Erkenntnisse über den Ursprung der weltweiten Coronapandemie nicht an Medien weitergeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies einen entsprechenden Eilantrag ab (Aktenzeichen 10 VR 3.25).

Zwar leite sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit auch ein Auskunftsanspruch eines Verlegers von Presseerzeugnissen ab, hieß es zur Begründung. Dem könnten aber „überwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen“. Dies gelte auch für diesen Fall.

Nach Recherchen von ZEIT und Süddeutscher Zeitung liegen dem BND plausible Hinweise für die sogenannte Laborthese vor, der zufolge Sars-CoV-2 aus einem chinesischen Labor in Wuhan stammt. Laut der Recherche wird der Verdacht jedoch seit fünf Jahren im Kanzleramt unter Verschluss gehalten.  

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.