Bundesverfassungsschutz: Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr rechtsextrem

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der AfD im Rahmen ihrer Klage eine sogenannte Stillhaltezusage gegeben. Nach dieser verzichtet der Verfassungsschutz vorläufig darauf, die AfD öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu beschreiben. 

Dies gilt zumindest so lange, bis das Verwaltungsgericht Köln über den
AfD-Eilantrag entschieden hat. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.

Nicht mehr nur ein Verdachtsfall

Am
Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die
Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine „die
Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“,
hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

Die AfD klagte gegen diese Entscheidung. Die Partei will dem
Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist dafür das
Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen
Sitz hat. Bis das nun ein Urteil gefällt hat, verzichtet der Verfassungsschutz auf die Formulierung.

Die AfD begrüßte den Schritt: „Das ist ein erster wichtiger
Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem
Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen“, erklärten die
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. „Wir wehren
uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz“, schreibt die Partei.

Einschätzung nicht revidiert

Die Stillhaltezusage bedeutet nicht, dass der
Verfassungsschutz seine interne Einschätzung über die AfD
revidiert hat. Ein ähnliches juristisches Vorgehen gab es auch
bei der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall und
der Einstufung der früheren Jugendorganisation der Partei, der
Jungen Alternative.

Ohne die Zusage des Verfassungsschutzes, vorläufig auf den Begriff zu verzichten, hätte das Gericht auch anordnen können. Das Gericht urteilte bereits im Jahr 2022 zur Einstufung der AfD als
Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens.