Bundesverfassungsgericht: „Wir nach sich ziehen eine veritable Krise“ – Das historische Urteil und seine Folgen – WELT
Rumms. Deutlicher hätte die Niederlage jener Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausfallen können: Der zweite Nachtragshaushalt 2021 ist nichtig. „Damit verringern sich rückwirkend die dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung stehenden Finanzmittel um 60 Milliarden Euro“, stellte Doris König, die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats hold (Az. 2 BvF 1/22).
Kurzum: SPD, Grüne und Liberale durften die 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung jener Corona-Krise nicht leicht umwidmen und in den Klimafonds verschieben.
Bei jener Christlich Demokratische Union/CSU-Fraktion, die gegen den Nachtragshaushalt geklagt hatte, zeigte man sich mit dem Urteil sehr zufrieden. „Das ist vermutlich die tiefste Erschütterung, die jemals dies Bundesverfassungsgericht in einem Bundeshaushalt ausgelöst hat“, sagte Christlich Demokratische Union-Chef Friedrich Merz am Vormittag beim Handelskongress in Berlin. „Wir nach sich ziehen eine veritable weitere Krise dieser Regierung.“ Ihr fehlten nun 60 Milliarden Euro in ihrem Haushalt, ergänzte Merz noch.
Der Grünen-Co-Vorsitzende Omid Nouripour sagte, er müsse Friedrich Merz gratulieren: „Die Union hat in Karlsruhe mit ihrer Auffassung Recht bekommen“, sagte er hinauf dem Handelskongress. Jetzt müsse die Begründung des Urteils analysiert werden. Er glaube wohl nicht, dass nun tatsächlich 60 Milliarden Euro im Haushalt fehlten, sagte Nouripour.
Im aktuellen Haushalt fehlen sie tatsächlich noch nicht. Die 60 Milliarden Euro waren jedoch zum Besten von die kommenden Jahre schon vollwertig verplant, zum Besten von Fördermaßnahmen wohnhaft bei jener Gebäudesanierung und dem Heizungstausch, zum Besten von die Senkung jener Strompreise, die Gunstbezeugung jener Elektromobilität, den Hochlauf jener Wasserstoffwirtschaft.
Zu Gunsten von die Jahre 2024 solange bis 2027 geht es insgesamt um Investitionen in Höhe von 212 Milliarden Euro, die mit den Mitteln im Klima- und Transformationsfonds (KTF) getilgt werden sollten. Davon entfiel jener Großteil hinauf Programme von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Viele dieser Vorhaben stillstehen nachdem dem Urteil aus Karlsruhe zur Disposition. Die Rücklage des Fonds, die sich quasi Anfang 2024 hinauf 70 Milliarden Euro belaufen sollten, schmilzt schließlich hinauf zehn Milliarden Euro zusammen. Dem stillstehen in jener bisherigen Planung Programmausgaben in Höhe von 58 Milliarden Euro gegensätzlich.
Zwar speist sich jener Fonds nicht nur aus Schulden, sondern nicht zuletzt aus Einnahmen des CO₂-Zertifikate-Handels und anderen Quellen. Doch nicht zuletzt wenn man selbige Einnahmen einrechnet, klafft schon zum Besten von 2024 eine Lücke von rund zehn Milliarden Euro zwischen geplanten Ausgaben und vorhandenen Mitteln.
Deshalb will die Ampel-Regierung den Wirtschaftsplan des Fonds nun zügig umarbeiten, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer ersten Stellungnahme im Kanzleramt sagte. Die nötigen Veränderungen würde hineingearbeitet, vorläufige Regelungen getroffen, damit nicht unnötig Mittel verausgabt würden.
Die ohne Rest durch zwei teilbar laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 gingen obgleich wie geplant mit jener Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag weiter. Der Haushalt werde planmäßig zur Abstimmung gebracht, fügte jener Kanzler hinzu.
Lindner verhängt Ausgabensperre zum Besten von Klimafonds
Bundesfinanzminister Christian Lindner (Liberale) kündigte sofortige Konsequenzen an. „Die 60 Milliarden nicht zuletzt bisher nicht benutzter Kreditermächtigungen werden gelöscht.“ Er habe eine Sperre des KTF-Wirtschaftsplans vorgenommen. Davon seien Verpflichtungsermächtigungen ab dem kommenden Jahr betroffen. Ausgenommen seien Maßnahmen zur Gunstbezeugung jener Energieeffizienz und jener erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Zudem solle ein neuer Wirtschaftsplan zum Besten von die kommenden Jahre aufgestellt werden.
Ohne die Streichung geplanter Subventionen wird dies kaum in Betracht kommen. Denn ab dem Jahr 2025 ist nun in jedem Fall zu wenig Geld im KTF. Clemens Fuest, Präsident des Münchner ifo-Instituts sieht eine Option darin, erneut eine Notlage festzustellen, die Vorgaben jener Schuldenbremse zum Besten von normale Zeiten nicht einzuhalten und die Neuverschuldung zu potenzieren.
„Ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, ist nachdem diesem Urteil sehr wohl zur Diskussion stehend“, sagte Fuest. Alternativ bleibe jener Bundesregierung nur die Option, Ausgaben zu kürzen und umzuschichten oder die Steuern zu potenzieren. Steuererhöhungen hat die Liberale doch kategorisch unmöglich.
Die Notlage liegt schon tief zurück
Grundsätzlich ist dies Signal aus Karlsruhe zum Besten von aus drei Koalitionspartner lukulent: Mit jener Schuldenbremse spielt man nicht. Die Vorsitzende Richterin König machte wohnhaft bei Verlesung des Urteils klar, dass die Ausnahmeregelung zum Besten von Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen sehr streng auszulegen ist. Die Kreditaufnahme müsse hinauf die konkrete Notsituation, in diesem Fall die Corona-Pandemie, und den gesetzgeberischen Willen, selbige zu bewältigen, rückführbar sein.
Was Klimainvestitionen mit jener Bewältigung jener Folgen jener Corona-Pandemie zu tun nach sich ziehen, konnte dies Gericht nicht reproduzieren. Die Bundesregierung hatte hinauf die krisenbedingt eingebrochene Investitionstätigkeit verwiesen. Die habe sie mit den 60 Milliarden Euro wieder beleben wollen.
Zudem, so führte König weiter aus, sei es nicht möglich, bestimmte Haushaltsgrundsätze durch Sondervermögen zu umgehen. Dorthin fließende Mittel dürften nur in dem Haushaltsjahr genutzt werden, zum Besten von dies sie bereitgestellt wurden. In diesem Fall ging es um vereinen Nachtragshaushalt zum Besten von dies Jahr 2021. Die 60-Milliarden-Euro wurden dagegen ohne Angabe, zu welcher Zeit und zum Besten von welches genau sie abfließen sollen, in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben – hinauf Vorrat sozusagen.
Dritter Kritikpunkt: Ein Nachtragshaushalt dürfe nicht rückwirkend nachdem Ablauf des Haushaltsjahres verabschiedet werden. In diesem Fall beschloss jener Bundestag erst Anfang 2022 obig den Nachtragshaushalt des Jahres 2021.
Jeder dieser drei Gründe reichte dem Bundesverfassungsgericht, um dies 60-Milliarden-Euro-Manöver qua „unvereinbar“ mit den im Grundgesetz festgeschriebenen Regeln zur Schuldenbremse und damit qua nichtig zu bezeichnen. Verheerender konnte die Niederlage deswegen nicht ausfallen. Kaum ein Beobachter hatte im Vorfeld mit so klaren Worten gerechnet.
Ökonomen sehen die Bundesregierung nun vor einer gewaltigen Herausforderung. „Es darf jetzt nicht zu massiven Kürzungen im Bereich jener Klimapolitik kommen. Das wäre ein Schlag ins Gesicht jener kommenden Generationen und des gesamten Wirtschaftsstandorts, jener sich ja hinauf den Weg in Richtung Transformation gemacht und unterdies nicht zuletzt hinauf den KTF vertraut hat“, sagte jener Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum in einer ersten Reaktion.
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts zum Besten von Wirtschaftsforschung, sieht sich durch dies Urteil darin bestätigt, dass es zeitkritisch eine Reform Schuldenbremse braucht. „Die Versuche jener Bundesregierungen in den vergangenen zwölf Jahren, die Schuldenbremse zu umgehen, nach sich ziehen immer absurdere Züge erfunden“, sagte er.
Die Schuldenbremse sei nicht mehr zeitgemäß, weil sie jener Politik notwendigen Spielraum nehme, um Krisen zu bekämpfen und Zukunftsinvestitionen zu tätigen.
Das dürfte maximal Zukunftsmusik sein. Kurzfristig geht es voralledem drum, vereinen neuen Wirtschaftsplan zum Besten von den KTF aufzustellen.
Source: welt.de