Bundesverfassungsgericht: Entwicklung des Nachtragshaushalts 2021 war verfassungswidrig

Die Bundesregierung darf Geld, dasjenige ursprünglich zum Besten von den Kampf gegen die Corona-Pandemie vorgesehen war, nicht nachträglich in den Klimaschutz investieren. Das entschied dasjenige Bundesverfassungsgericht und gab damit jener Unionsfraktion im Bundestag recht, die gegen eine entsprechende Entwicklung im Nachtragshaushalt von 2021 geklagt hatte. Es gehe um die Wirksamkeit jener Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, im Zusammenhang jener Verkündung des Urteils.

Wegen jener Notfallsituation während jener Corona-Pandemie hatte jener Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.

Am Ende wurde dasjenige Geld Gewiss nicht zum Besten von die Bewältigung jener Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und Liberale wollte dasjenige Geld von dort zum Besten von den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete jener Unionsfraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht aufwärts solche Weise die Schuldenbremse umgangen wird.

60 Milliarden Euro weniger zum Besten von den Klimaschutz verfügbar

Mit jener Gerichtsentscheidung „verringern sich rückwirkend die dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung stehenden Finanzmittel um 60 Milliarden Euro“, urteilte dasjenige Gericht. „Soweit bereits eingegangene Verpflichtungen aufgrund des um 60 Milliarden Euro verringerten Umfangs des Fonds absehbar nicht mehr bedient werden können, muss dies durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden.“

Aus dem Klima- und Transformationsfonds werden Modernisierungspläne wie etwa energiesparende Gebäudesanierungen, eine Wasserstoffinfrastruktur oder unter ferner liefen Entlastungen im Zusammenhang den Energiepreisen finanziert.

In einer Eilentscheidung vor einem Jahr hatte dasjenige Gericht die Umwidmung zunächst nicht aufgehalten – unter ferner liefen mit Blick aufwärts Verbraucherinnen und Verbraucher. Würde dasjenige Ganze gestoppt, stellte sich später Gewiss denn verfassungsgemäß hervor, wäre jener Schaden etwa in Form von Strompreiserhöhungen womöglich weithin, hieß es zur Begründung.