Bundestag | Wahlrechtsreform verstehen: Ohne Überhangmandate und Grundmandatsklausel
Heikel sind Änderungen am Wahlrecht immer. Die Redewendung von der „Operation am offenen Herzen der Demokratie“ hat ihre Berechtigung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste schon häufig regelnd eingreifen. Da das Wahlrecht durch einfache Mehrheiten geändert werden kann und sich die Wahlergebnisse schon durch kleine Änderungen wie die Aufteilung der Wahlkreise verändern können („Gerrymandering“), ist stets größte Aufmerksamkeit durch die Öffentlichkeit geboten.
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP möchte das stetige Anwachsen der Zahl der Abgeordneten im Bundestag beenden. Der Weg, den sie dafür geht, ist radikal, aber auch nötig.
Das Problem Ausgleichsmandate
2012 urteilte das BVerfG, dass d