Bundestag: Marco Buschmann verteidigt Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik

Anlässlich welcher ersten Bundestagsdebatte droben dasjenige geplante Selbstbestimmungsgesetz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (Freie Demokratische Partei) dasjenige Vorhaben welcher Ampelkoalition gegen Kritik verteidigt. Es gehe unter dem Vorhaben um „die Achtung und die Würde der Person, nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist“, sagte Buschmann vor Beginn welcher Beratung im Parlament. 

„Ein freiheitlicher Staat darf transgeschlechtliche Menschen nicht wie Kranke behandeln“, sagte welcher Minister. „Ein liberaler Staat muss respektieren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.“

Buschmann zeigte sich überzeugt, Vorbehalte gegen dasjenige Projekt entkräften zu können. Die Ampelkoalition habe zusammensetzen Entwurf vorgelegt, „der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt“, sagte er. „Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zulasten anderer gehen.“ Erfahrungen anderer Länder mit ähnlichen Regeln, wie etwa welcher Schweiz, bezeichnete Buschmann qua „ermutigend“.

CSU moniert Vermischung von „Biologie und Ideologie“

Zuvor hatte vor allem die Union den Gesetzentwurf kritisiert. Die stellvertretende Fraktionschefin Dorothee Bär (CSU) sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, welcher Entwurf „vermischt Biologie und Ideologie“. So bestärke dasjenige Selbstbestimmungsgesetz etwa Kinder und Jugendliche „in ihrer altersbedingten Unsicherheit“, sagte sie. Die Koalition suggeriere, „jeder und jede könne und solle neuerdings sein Geschlecht nun frei bestimmen“.  

Auch Vizefraktionschefin Andrea Lindholz (Union) kritisierte dasjenige Gesetz. „Wenn es jedem möglich ist, auf bloßen Zuruf beim Standesamt das Geschlecht jedes Jahr zu ändern, entwertet man auch das biologische Geschlecht gänzlich“, sagte sie dem Portal web.de. Es gehe „einfach zu weit“, wenn „allein das Gefühl“ darüber entscheide, welchem Geschlecht man angehöre. 

Das Gesetz soll es trans- und intergeschlechtlichen Menschen vereinfachen, den Eintrag im Personenregister und ihren Vornamen anzupassen. Rechtliche und medizinische Gutachten, wie sie derzeit hierfür gewünscht werden und die Betroffene qua erniedrigend kritisieren, sollen damit entfallen: Künftig soll eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Z. Hd. Jugendliche solange bis 14 Jahren soll dasjenige nichtsdestotrotz nicht gelten, stattdessen ist dann die Erklärung ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines Familiengerichts unumgänglich. Laut dem Gesetzentwurf sollen Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, versichern, dass welcher Schritt „ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und ihnen die Tragweite dieser Entscheidung klar ist.  

Bundesrat sieht weiterhin Gefahr von Diskriminierung

Der Entwurf welcher Ampelkoalition war gleichfalls im Bundesrat uff Kritik gestoßen – schon anderer Art qua in den Reihen welcher Unionsfraktion. Die Länderkammer schlug Ende Oktober mehrere Änderungen an dem Entwurf vor, um Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu verhindern. Konkret kritisierte welcher Bundesrat eine Passage, in welcher es heißt, es bleibe „etwa im Rahmen des Hausrechts“ möglich, „im Einzelfall zu differenzieren.“ 

Dabei geht es zum Beispiel um den Zugang von trans Personen zu Bereichen wie Frauen-Saunen. Ihnen könne welcher Zugang zufolge dem Wortlaut des Entwurfs weiterhin verwehrt bleiben, kritisierten die Länder und forderten, im Gesetzestext uff dasjenige Benachteiligungsverbot hinzuweisen.

Die Entstehung des Gesetzes war von einer öffentlichen Debatte begleitet worden, in welcher unter anderem die Befürchtung ausgedrückt worden war, die neuen Regelungen könnten missbraucht werden. Betroffene kritisierten die Vorbehalte qua transphob.

Viele bisherige Regelungen sollen nachdem den Plänen welcher Koalition unberührt bleiben: Es ändert sich zum Beispiel nichts pro die Zulassung von trans Personen zu geschlechtergetrennten Wettbewerben im Sport, wo Vereine weiter selbst entscheiden können. Z. Hd. medizinische Fälle hat dasjenige geplante Gesetz ebenfalls keine Folgen. Auch werden droben die bisherigen Optionen „männlich“, „weiblich“ und „divers“ hinaus keine neuen Geschlechtseinträge in Ausweisdokumenten geschaffen.