Bundestag beendet Blutspende-Verbot für Homosexuelle und hebt Altersgrenze an

Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes. Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.

Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei.

Die Maßnahme wurde seit langem kritisiert; Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sie kürzlich als Diskriminierung bezeichnet. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte er.

Die Ampel-Parteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Praxis zu beenden. „Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung“, betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. „Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben.“

„Individuelles Sexualverhalten“ als Grundlage

Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig „nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.

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Partnerschaft

Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Der Bundestag verpflichtet die Bundesärztekammer nun mit seinem Votum, diese Richtlinie zu ändern.

Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender – je nach Region – nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit“ beurteilen.

Source: welt.de