Bundesregierung bringt Cannabislegalisierung auf den Weg

In Deutschland sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) stellten entsprechend überarbeitete Pläne für die Cannabislegalisierung vor. Sie sind weniger weitreichend als die ursprünglichen Ampel-Pläne.

Es gehe um „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen“, sagte Lauterbach. „Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt“, hob Özdemir hervor.

Lauterbach erklärte die bisherige Cannabiskontrollpolitik für „gescheitert“. Denn die Droge sei ein weitverbreitetes Suchtmittel, das in Deutschland „oft illegal angeboten und genutzt“ werde. Schwarzmarktware sei „häufig verunreinigt“.

Lauterbach stellte ein Zweisäulenmodell vor. Dabei geht es zum einen um den privaten, nicht kommerziellen Eigenanbau durch Vereinigungen. Die zweite Säule bildet ein regional begrenztes „Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“.

Eckpunkte der Cannabislegalisierung:

  • Nicht gewinnorientierte Vereine mit maximal 500 Mitgliedern ab 18 Jahren dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.
  • Pro Clubmitglied dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat.
  • In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden. Auch darf dort kein Alkohol getrunken werden.
  • Die Clubs müssen einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas einhalten. Zudem darf Cannabis nahe Schulen und Kitas nicht konsumiert werden. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei.
  • Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
  • Die Vereinigungen dürfen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau weitergeben.

Legalisierung in Modellregionen soll wissenschaftlich begleitet werden

In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten „kommerzielle Lieferketten“ ausprobiert werden. Für fünf Jahre soll Unternehmen dabei „die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe“ in lizenzierten Fachgeschäften an Erwachsene ermöglicht werden. Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und die Erkenntnisse werden dann auch der EU-Kommission zur Verfügung gestellt.

Eine zunächst geplante kontrollierte allgemeine Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ist damit vom Tisch. Sie sei mit EU-Recht nicht vereinbar gewesen, sagte Lauterbach. Ziel des Gesetzesvorhabens bleibe aber weiterhin, die Qualität von Cannabisprodukten zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz zu verbessern und den Schwarzmarkt einzudämmen.

Die Grünenvorsitzende Ricarda Lang bezeichnete die neuen Eckpunkte als „wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Drogenpolitik“. Künftig werde der Konsum von Cannabis sinnvoll reguliert. Konsumierende würden nicht länger kriminalisiert. Auch sie hob hervor, dass Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt würden. „Gleichzeitig trocknen wir den Schwarzmarkt aus und entlasten so Polizei sowie Justiz spürbar.“ Dies sei ein „großer Erfolg der Ampel“.

Cannabiswirkstoff THC ist Suchtmittel – aber auch Schmerzmittel
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP sich darauf geeinigt, „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Im vergangenen Oktober stellte Lauterbach erste Eckpunkte vor – es gab jedoch Bedenken, dass das Vorhaben an internationalem und EU-Recht scheitern könnte. Deshalb wurden die Pläne überarbeitet.

Cannabis ist eine Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Diese Substanz hat unterschiedliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper und verursacht unter anderem einen Rauschzustand. Neben Alkohol und Nikotin gehört Cannabis zu den am weitesten verbreiteten Suchtmitteln. In der Schmerzmedizin wird es teilweise auch als Heilmittel eingesetzt.

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