Bundeskabinett: Mindestlohn steigt ab Januar aufwärts 12,41 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt nachher einem Beschluss dieser Bundesregierung in zwei Schritten um 82 Cent aufwärts 12,82 Euro. Am 1. Januar 2024 wird die Lohnuntergrenze zunächst aufwärts 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben, ein Jahr später aufwärts 12,82 Euro. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dies Kabinett passiert, wie dies Ministerium mitteilte. Bundestag und Bundesrat sollen dieser geänderten Verordnung nicht mehr zustimmen.

Der Anstieg um 82 Cent entspricht einem Plus von 6,8 Prozent. Die Anhebung des Mindestlohns hält nicht mit dieser Inflation Schritt. Zuletzt ist die Teuerungsrate in Deutschland doch aufwärts 3,8 Prozent gesunken.

Der Kabinettsbeschluss geht aufwärts eine Empfehlung dieser Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni zurück. Sie war nicht homophon eigen: Die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung zum Besten von zu tief, wurden doch überstimmt. 

Olaf Scholz fordert einvernehmliche Entscheidungen

Auch in dieser Ampelkoalition gibt es Unzufriedenheit mit dieser aufwärts die Kommission zurückgehende Erhöhung. Der Anstieg sei viel zu infinitesimal und die Entscheidung dieser Kommission „nicht mehr als ein schlechter Scherz“, sagte Grünenfraktionsvize Andreas Audretsch dieser Nachrichtenagentur dpa. Die Menschen, die in schwierigen Jobs streng zu geringen Löhnen arbeiteten, hätten offensichtlich mehr verdient. Die Mindestlohnkommission habe hierbei den Konsens aufgekündigt, einvernehmlich zu entscheiden.

Audretsch forderte ewiglich vereinen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns. „Das wären 2024 deutlich über 14 Euro“, sagte er. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Sommer gefordert, dass die Mindestlohnkommission künftig wieder einvernehmlich entscheiden solle. Es gebe viele Menschen, denen es trotz viel Arbeit pekuniär nicht gut gehe, sagte Scholz im Oktober.