Bundesagentur zu Händen Arbeit: Arbeitsagentur schließt Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 aus

Die Bundesagentur zu Händen Arbeit (BA) schließt ein Inkrafttreten welcher geplanten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 aus. Wie die Rheinische Post berichtet, schlägt sie stattdessen den 1. Juli 2025 wie Beginn einer Einführung vor. Die Zeitung beruft sich damit uff die Stellungnahme welcher BA zu Händen die am Montag geplante Anhörung im Bundestag. 

Der Einführungstermin Anfang Januar 2025 sei „zu Händen die
BA aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen
Gründen nicht mehr zu realisieren“, heißt es dem Bericht zufolge in welcher
Stellungnahme. Die Gesetzestexte müssten erst präzisiert werden, damit eine „konkrete Umsetzungsplanung“ erfolgen könne. Außerdem müsste vorerst Personal im Umfang
von 5.355 Vollzeitstellen rekrutiert werden.

Die Bundesagentur zu Händen Arbeit rief zudem dazu uff,
Regelungslücken im Gesetzesentwurf welcher Bundesfamilienministerin Lisa Paus
(Grüne) zu schließen. Unklar sei zum Beispiel, wie intensiv und verbindlich
junge Menschen betreut werden sollen, die aufgrund eines eigenen Anspruchs
uff Kindergrundsicherung keinen Anspruch mehr uff Bürgergeld nach sich ziehen.
Dies betreffe rund 400.000 Menschen. „Ohne die Konkretisierung kann die BA
keine Erfüllungsaufwände zu Händen die Betreuung und Vermittlung welcher jungen Menschen
quantitativ bestimmen“, teilte die Behörde laut Rheinischer Post mit.

Das Bundeskabinett hatte sich nachdem langem Streit Ende
September uff zusammenführen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung geeinigt.
An diesem Donnerstag soll er im Bundestag besprochen werden. Die Kindergrundsicherung soll
ab 2025 wesentliche Familienleistungen zusammenfassen und leichter zugänglich zeugen.