Bevor die AfD übernimmt: Recht aufwärts Schwangerschaftsabbruch sichern
Fast 30 Prozent hat die AfD in Brandenburg geholt, in Thüringen und Sachsen schnitt sie sogar noch besser ab. Umfragen und die Jugendwahlen zeigen, dass die rechtsextreme Partei unter jungen Wähler*innen noch beliebter ist. Nach diesem Trend ist es eine realistische Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland in absehbarer Zeit von Faschist*innen regiert wird. Das ist ein Albtraum auch in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung. Wo das Recht auf Abtreibung nicht gesetzlich festgeschrieben ist – und das ist es in Deutschland nicht –, dort wird die AfD ein leichtes Spiel dabei haben, Schwangeren den Abbruch unmöglich zu machen.
Jetzt ist der Moment gekommen, Paragraf 218 noch in dieser Legislaturperiode aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Denn gemäß diesem Paragrafen sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland strafbar und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen, in der Form von Ausnahmen, durchgeführt werden. Sie müssen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen stattfinden, die schwangere Person muss sich einer Beratung unterziehen und danach mindestens drei Tage warten. Sonst droht eine Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe. „In besonderen Fällen“ kann sogar eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren verhängt werden. Die schwangere Person trägt die Kosten des Abbruchs.
Die Bundesregierung beauftragte eine unabhängige Kommission, um diese Regelung zu prüfen. Das Ergebnis ihrer Arbeit ist klar: Paragraf 218 im Strafgesetzbuch halte einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht stand, eine Neuregelung müsse her. Allerdings unternahm die Bundesregierung bisher keine Schritte, um die Ergebnisse der von ihr beauftragten Untersuchung umzusetzen.
Viel Zeit hat die Ampel-Regierung nicht mehr, wie lange auch immer sie noch hält. Sie sollte sich nun ihrer Verantwortung bewusst werden: Das Recht auf die körperliche Selbstbestimmung darf nicht der Gnade der Faschist*innen überlassen werden. Noch ist Zeit, das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung als fundamentales und unantastbares Menschenrecht im Grundgesetz zu verankern. Höchste Zeit, die Rechte der verwundbaren Gruppen vorsorglich abzusichern.