Betäubungsmittelgesetz: Cannabislegalisierung kommt offenbar nicht zum Jahreswechsel
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bestätigt, dass die von welcher Ampel uff den Weg gebrachte Cannabislegalisierung nicht wie geplant zum Jahreswechsel kommen wird. Die inhaltliche Debatte dazu sei separat, „auch wenn das Inkrafttreten nicht zum 1. Januar klappt“, sagte welcher SPD-Politiker dem Tagesspiegel. „Der Start in die Cannabisgesetzgebung wird gelingen.“
Aus Kreisen welcher Ampelfraktionen hatte es zuvor geheißen, dass die Umsetzung zum Jahreswechsel nicht klappen werde. Demnach ist zwar geplant, dasjenige Gesetz in welcher letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr zwischen dem 13. und 15. Dezember zu vereinbaren. Anschließend ist im Unterschied dazu noch welcher Bundesrat am Zug und zu Gunsten von die letzte Bundesratssitzung des Jahres am 15. Dezember seien die Fristen zu kurz, hieß es.
Zwar sind die Pläne in welcher Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, sie muss im Unterschied dazu darüber, wie weiterführend jedes andere Gesetz ebenfalls, beratschlagen. Die nächste Bundesratssitzung ist dann am 2. Februar 2024. Ein Inkrafttreten wäre erst im Folgenden möglich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von welcher Liste welcher verbotenen Substanzen zu streichen. Pro Volljährige ab 18 Jahren soll welcher Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden die Erlaubnis haben. In Cannabisclubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gruppenweise wachsen lassen und wechselseitig überweisen die Erlaubnis haben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bestätigt, dass die von welcher Ampel uff den Weg gebrachte Cannabislegalisierung nicht wie geplant zum Jahreswechsel kommen wird. Die inhaltliche Debatte dazu sei separat, „auch wenn das Inkrafttreten nicht zum 1. Januar klappt“, sagte welcher SPD-Politiker dem Tagesspiegel. „Der Start in die Cannabisgesetzgebung wird gelingen.“
Aus Kreisen welcher Ampelfraktionen hatte es zuvor geheißen, dass die Umsetzung zum Jahreswechsel nicht klappen werde. Demnach ist zwar geplant, dasjenige Gesetz in welcher letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr zwischen dem 13. und 15. Dezember zu vereinbaren. Anschließend ist im Unterschied dazu noch welcher Bundesrat am Zug und zu Gunsten von die letzte Bundesratssitzung des Jahres am 15. Dezember seien die Fristen zu kurz, hieß es.