Bayern: Schutzstatus für Kirchengeläut und Kuhglocken-Gebimmel

Braunvieh in den Allgäuer Alpen: Bestandteil des ländlichen Klangbilds
Foto: IMAGO
Die Freien Wähler wollen Geräusche und Gerüche wie Glockengeläut, den Hahnenschrei oder den »Duft nach frischen Brezn« als Kulturgut bewahren. »Wir fordern, dass das Sinneserbe im ländlichen Raum stärker geschützt wird«, heißt es in einer Resolution, die die bayerische Landtagsfraktion auf ihrer Maiklausur verabschieden will.

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»Es müssen Lösungen gefunden werden, um Konflikte zwischen Anwohnern und Berufsgruppen zu vermeiden oder zu bereinigen.« Kirchenglocken gehörten zum Klangbild vieler Dörfer, ebenso das Gebimmel von Kuhglocken zu den bayerischen Alpen. Leider komme es immer wieder zu »Beschwerden von Anwohnern, die sich gestört fühlen«, heißt es in dem Papier, manchmal durch den »Geruch von frisch gebackenem Brot«.
Im Zusammenhang mit dem Sinneserbe erwähnen die Freien Wähler auch Traditionen wie den Almabtrieb oder die Hühnerhaltung. Das »natürliche Geschrei des Hahns« gehöre zum Dorfleben und zum landwirtschaftlichen Alltag, ebenso die »Erhaltungszucht von Zier- und Rassegeflügel«. Bei den Gerüchen nennen die Abgeordneten Immissionen lokaler Handwerksbetriebe, etwa beim Brauen von Bier.
Fraktionschef Florian Streibl verweist auf Frankreich, wo es seit 2021 Regeln für das Sinneserbe gebe. Eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Bayern verpuffte. Sie betraf eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und orientierte sich am Vorbild Frankreichs.
Nun fordert die Fraktion »mit Nachdruck alle anderen Bundesländer auf«, sich anzuschließen und »gemeinsam für den Erhalt des Sinneserbes im ländlichen Raum zu kämpfen«. Die Freien Wähler profilieren sich im Landtagswahlkampf als Stimme des ländlichen Raums.