Ausweisung von Das Erste-Mitarbeitern: Auswärtiges Amt bestellt russischen Botschafter ein

Wegen der Ausweisung zweier Mitarbeiter des ARD-Studios in Moskau aus Russland hat das Auswärtige Amt den russischen Botschafter in Berlin einbestellt. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) mit. Die Ausweisung sei „inakzeptabel“ und die Begründung der russischen Regierung für den Schritt „schlicht falsch und gelogen“, sagte Baerbock in Berlin. „Wir verurteilen das in aller Deutlichkeit.“ Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, der russische Botschafter sei bereits am Donnerstagmorgen einbestellt worden.

Der für die ARD-Berichterstattung aus Russland zuständige Sender WDR hatte am Mittwoch bestätigt, dass ein ARD-Korrespondent und ein Techniker bis Mitte Dezember ihre Akkreditierung zurückgeben und Russland verlassen müssen

Das russische Außenministerium gab an, die Ausweisung der beiden ARD-Mitarbeiter sei die Reaktion auf eine Ausweisung von Korrespondenten des russischen Staatsfernsehens aus Deutschland. Der Fernsehsender Erster Kanal (Perwy kanal) berichtete, er sei von deutschen Behörden aufgefordert worden, sein Büro in Berlin zu schließen. Diese Darstellung wurde von der Bundesregierung umgehend zurückgewiesen. 

Baerbock sagte nun, die Behauptung sei „falsch, dass wir in Deutschland oder in Europa eine Einschränkung der Pressefreiheit haben“. Es gebe darum „überhaupt keinen Grund“, den Fall der russischen Journalisten mit der Ausweisung der ARD-Mitarbeiter in Zusammenhang zu bringen. Baerbock warf Russland vor, eine „Propagandaschlacht mit falschen Behauptungen“ zu führen.

Reporter ohne Grenzen spricht von „willkürlicher Vergeltungsmaßnahme“

Tobias Lindner (Grüne), Staatsminister im Außenamt, sagte zur Darstellung von russischer Seite: „Wenn Russland behauptet, wir hätten hier ein Studio eines Senders
geschlossen, dann stimmt das nicht, dann sind das Fake-News.“ Vom Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin gebe es
aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, sagte Lindner im ZDF-Morgenmagazin. Der Fall sei daher eine Angelegenheit
des Landes Berlin. „Wir sind ein Rechtsstaat. Das heißt, die betroffenen
russischen Journalisten können Rechtsmittel gegen diese Entscheidung
einlegen.“ Zudem seien die russischen Staatsbürger nicht ausgewiesen worden, sondern es
liefen Aufenthaltstitel aus.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen bezeichnete die Ausweisung der ARD-Beschäftigten aus Russland als „willkürliche Vergeltungsmaßnahme“. Sprecher Christopher Resch sagte im Deutschlandfunk, es handele sich um einen grundlosen, harten
Schritt sowie eine drastische Einschränkung der Pressefreiheit. Russland
verbreite mit dem Sender Erster Kanal in Deutschland Propaganda der russischen Regierung.
Dies sei mit deutschen Interessen nicht vereinbar. Die ARD-Journalisten hingegen berichteten aus Russland nach journalistischen Standards und
würden grundlos ausgewiesen.