Art der Heizung und Energieverbrauch: Ampel plant Datenerfassung zur Wärmewende – WELT
Die Bundesregierung plant die nächste Vorgabe zur Dekarbonisierung der Energieversorgung: Ein neuer Gesetzesentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht vor, dass Länder und Kommunen für jedes Gebäude die Art der Heizung und den Energieverbrauch erfassen müssen. Mit den Angaben sollen die Kommunen dann Wärmepläne erstellen.
Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben, wie aus dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz (Stand: 3. Mai) hervorgeht. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und liegt WELT vor. Zuvor hatten der Fachdienst „Table Media“, die „Immobilienzeitung“ und die „Bild“ über den Referentenentwurf berichtet.
Verantwortlich für die Wärmeplanung sollen die Bundesländer sein, die diese Aufgabe jedoch direkt an die Kommunen übertragen können. Städten und Gemeinden, die keinen Wärmeplan aufstellen, drohen Bußgelder von 100.000 Euro. Energieversorger, Netzbetreiber und Großverbraucher sollen in die Wärmeplanung einbezogen werden. Auch zu Wärmenetzen will die Regierung Informationen sammeln – darunter die Auslastung oder Trassenlängen.
Kern des Gesetzentwurfes ist eine systematische Erfassung, auf welche Art in Gebäuden und Unternehmen geheizt und wie viel Energie verbraucht wird. Die zuständigen Netzbetreiber sollen mit dem Gesetz berechtigt und verpflichtet werden, „gebäudescharfe Daten zu Endenergieverbräuchen der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“ für die Wärmeplanung zu übermitteln, heißt es in dem Entwurf.
Auf WELT-Anfrage erklärte eine Sprecherin des Bauministeriums, dass nur durch eine derart genaue Erhebung festgestellt werden könne, wo ein besonderes Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich bestehe. „Wo dies nicht möglich oder nach datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht zulässig ist, werden für sog. Baublöcke oder Straßenabschnitte aggregierte Daten erhoben“, teilte das Ministerium mit.
Daten sollen bei Energieunternehmen und Schornsteinfegern erhoben werden
Auskunftspflichtig für die Wärmeplanungen sollen alle natürlichen und juristischen Personen sein, insbesondere aber Netzbetreiber, Energieversorger und Bezirksschornsteinfeger, heißt es in dem Entwurf weiter. Dass es eine Pflicht für eine Art Heizungserklärung analog zur Steuererklärung geben soll, weist das Bundesbauministerium auf WELT-Anfrage zurück. Stattdessen soll auf bestehende Daten zurückgegriffen werden, wie eine Sprecherin mitteilte.
„Rechtliche Pflichten für den Gebäudeeigentümer sind damit nicht verbunden“, heißt es in der Antwort. „Es geht hierbei – wie bei der Wärmeplanung insgesamt – darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebiets aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.“ Städte und Gemeinden seien schon jetzt bei der Planung eines Nah- oder Fernwärmenetzes darauf angewiesen, detaillierte Informationen zu Gebäuden und Verbräuchen zu erhalten.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz will die Regierung auch erreichen, dass bis 2030 die Hälfte der Energie in Wärmenetzen aus erneuerbaren Quellen oder aus unvermeidbarer Abwärme stammt. Bei neuen Wärmenetzen soll analog zum Gebäudeenergiegesetz ein Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien Pflicht werden. Der Anteil von Biomasse soll auf maximal 35 Prozent begrenzt werden.
Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Fernwärme 2021 bei 17,3 Prozent. Die Wärme in den Netzen wird bisher vor allem durch Gas- und Kohlekraftwerke erzeugt. Bis 2045 will Deutschland vollständig klimaneutral sein. Die Wärmewende ist dafür nach Auffassung der Ampel ein zentraler Baustein.
Opposition fürchtet „Heizpranger“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte, der akute Personalmangel in den Kommunen könne das Vorhaben gefährden. Bis 2035 werde ein Drittel der Beschäftigten ausscheiden, warnte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. „Das wird ein Hemmschuh auch bei der kommunalen Wärmeplanung“, sagte er der „Bild“.
Die Opposition kritisierte den Plan als realitätsfern. „Nach dem Heizhammer kommt der grüne Heizpranger“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Sammeln der Daten über die Heizgewohnheiten von Bürgern wollten die Grünen ein „Bürokratiemonster“ schaffen. Federführend bei dem Gesetz ist allerdings das SPD-geführte Bauministerium.
Bauministerin Geywitz und Wirtschaftsminister Habeck hatten den kommunalen Wärmeplan bereits angekündigt. Habeck begründete das Vorhaben damit, dass die Wärmewende nur vor Ort umgesetzt werden könne, es aber einen starken Bedarf nach Koordinierung gebe.
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Source: welt.de