Im Gang des Oberlandesgerichts Stuttgart vor dem Start der Verhandlung um angebliche Abgasverstöße von Dieselautos von Mercedes-Benz zückt einer der Rechtsvertreter des Autobauers sein Mobiltelefon, um ein Foto zu machen. Mehrere Anwälte und Vertreter der Rechtsabteilung lächeln gut gelaunt in die Kamera. Das zeugt von Zuversicht. Denn in dem Zivilverfahren steht für die Mercedes-Benz Group AG viel auf dem Spiel. Zahlreiche Anleger werfen dem börsennotierten Unternehmen vor, sie nicht rechtzeitig über die Abgasthematik informiert zu haben – und verlangen deshalb für entstandene Verluste Schadenersatz von inzwischen 1,25 Milliarden Euro. Das Oberlandesgericht verhandelt seit Herbst 2023 eine Musterklage gegen den Autobauer.
Nun wurden in dem Verfahren erstmals Mitglieder des früheren Daimler-Vorstands als Zeugen vernommen. Es ging um die Frage, ob das Gremium einst strategisch entschied, EU-Abgasnormen zu umgehen und deshalb angeblich unzulässige Abschalteinrichtungen von 2012 bis 2018 einbauen ließ. Diese Frage verneinte der frühere Vorstandschef Dieter Zetsche am Dienstag. Er hat sich wenig verändert seit seinem Abgang im Jahr 2019 bei Daimler an der Spitze. Der 72-Jährige betrat kurz nach 14.00 Uhr den Sitzungssaal durch den Seiteneingang – in grauem Anzug, weißem Hemd, mit Brille und Schnauzer. Fotografieren im Saal war verboten.
Abgasvorschriften sollen im Vorstand nie Thema gewesen sein
Die Behauptung der Klägerseite sei aus seiner Sicht „schlicht falsch“, sagte der frühere Vorstandschef, der mehr als 13 Jahre einer der wichtigsten Automanager der Welt war. Man habe sich damals im Vorstand mit strategischen Fragen beschäftigt und unter anderem mit wirtschaftlichen, organisatorischen und finanztechnischen Fragen auseinandergesetzt. Seiner Erinnerung nach habe auf der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen aber nie die Frage nach Zulassungsvorschriften gestanden. Der Vorstand des Autobauers habe sich vor dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Volkswagen nie mit der Abgasthematik befasst. Man habe sich der Technologieführerschaft verpflichtet gefühlt als „Siegelbewahrer des Automobils“. Es habe keine strategische Grundsatzentscheidung gegeben, um Abgasnormen zu umgehen.
In der Folge stellten die Anwälte des Klägers zahlreiche Rückfragen, wobei diese teils zu Diskussionen mit den Anwälten des Unternehmens führten, die die Fragen für die Beweisaufnahme nicht für zulässig hielten. Zetsche schlug zwischenzeitlich die Beine übereinander, lehnte sich in seinen Stuhl zurück und lauschte der juristischen Auseinandersetzung.
Früherer Forschungschef musste zuerst aussagen
Vor Zetsche wurde am Vormittag als erster Zeuge der frühere Forschungsvorstand Thomas Weber vernommen, der von 2003 bis 2016 diesen Bereich leitete und gleichzeitig die Entwicklung der damaligen Pkw-Sparte verantwortete. Auch er kam durch den Seiteneingang. Weber sagte: „Eine solche strategische Grundsatzentscheidung gab es auf gar keinen Fall.“ Dieses Thema sei dem Vorstand völlig fremd gewesen.
Die Dieselaffäre kam Mitte 2015 zunächst durch Volkswagen in Gang. Bis dahin sei ihm das Wort Abschalteinrichtung nicht bekannt gewesen, sagte der heute 71 Jahre alte Weber. Seine Zeugenvernehmung dauerte deutlich länger als die von seinem damaligen Vorgesetzten Zetsche. Gezielte Manipulationen der Abgastechnik mit einer Schummelsoftware, wie sie jahrelang bei VW zum Einsatz kam, hatte der Stuttgarter Konzern stets zurückgewiesen.
Das Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart dient dazu, für eine Vielzahl einzelner Klagen vor dem Landgericht Tatsachen- und Rechtsfragen zu klären. Auf dieser Basis kann die untere Instanz über Schadenersatzansprüche urteilen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich mit mehr als 60 von beiden Prozessparteien eingereichten Feststellungszielen bereits in mehreren Verhandlungsterminen beschäftigt. Im Februar 2025 ließ das Gericht dann die Frage zu, ob der Konzernvorstand gezielt eine strategische Entscheidung zur Manipulation von Abgasen bei Dieselmotoren getroffen hat.
Hat Mercedes bei der Reinigung von Abgasen getrickst?
Mercedes muss sich seit Jahren mit Abgas-Vorwürfen auseinandersetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 gegen insgesamt mehrere Hunderttausend Fahrzeuge des Herstellers Rückruf-Bescheide wegen einer unzulässigen Abgastechnik erlassen. Konkret ging es um technische Einrichtungen, die die Abgasreinigung einschränken.
Relevant bei Mercedes sind in diesem Kontext sogenannte Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Erstere Technik, die auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde, sorgt dafür, dass die Fahrzeuge weniger giftige Stickoxide ausstoßen. Dafür wird ein Teil der Abgase direkt im Motor verbrannt. Ist es draußen kalt, wird dieser Mechanismus aber automatisch gedrosselt. Die Hersteller sagen, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Bei der KSR führt hingegen die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Ausstoß von Schadstoffen. Der Vorwurf hier lautet, dass die Technik fast ausschließlich auf dem Prüfstand funktioniere. Weber sagte, Prüfstanderkennungen habe es nicht gegeben. „Das schließe ich definitiv aus.“
Anleger fordern Schadensersatz für Kursverluste
Der Musterkläger in dem Prozess – ein Privatanleger – wird von der Kanzlei Tilp vertreten. Dem Verfahren haben sich nach Angaben der Tübinger Rechtsanwälte eine große Anzahl privater und rund 200 institutionellen Investoren angeschlossen. Die klagenden Anleger werfen der Mercedes-Benz Group AG vor, ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten verletzt zu haben. Das Unternehmen habe die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen sowie die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und die Investoren über die wahren Umstände getäuscht. Zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 sei der Aktienkurs der früheren Daimler AG von mehr als 90 Euro auf unter 60 Euro gefallen. Die durch Kursverluste entstandenen Schäden sind demzufolge Gegenstand der Klagen.
Eine Unternehmenssprecherin bekräftigte im Vorfeld: „Wir vertreten unverändert die Auffassung, dass wir unseren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind.“ Die Ansprüche seien unbegründet.
Nach Bekanntwerden des Skandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen aufgenommen. Es gab Verfahren gegen zwei Sachbearbeiter und zwei Teamleiter von dem Autobauer. Es wurden mehrere Strafbefehle erlassen. Schließlich wurde gegen den Konzern 2019 eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Aber nicht wegen illegaler Abschalteinrichtungen, sondern wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb des Unternehmens. Ermittlungen gegen den Vorstand gab es nie. Die US-Justiz hatte ihre Ermittlungen gegen Mercedes-Benz 2024 eingestellt.
Der Prozess in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. So soll unter anderem am Mittwoch der Chef der Pkw-Dieselmotorenentwicklung gehört werden. Geladen sind auch weitere Mitarbeiter und ehemalige Beschäftigte des Autobauers.