Zahl dieser Ausweisungen leichtgewichtig rückläufig – Georgier, Albaner und Türken am häufigsten betroffen

Deutschland hat im vergangenen Jahr 8.232 Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen. Im Vorjahr 2024 waren es 9.277. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ vorliegt und die die Deutsche Presse-Agentur einsehen konnte.

Mit einer Ausweisung wird einem Ausländer das Aufenthaltsrecht entzogen, weil sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit oder andere Interessen der Bundesrepublik gefährdet. Sie ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Zudem wird gegen den Ausländer in der Regel eine befristete Sperre für Einreise und Aufenthalt verhängt.

Am häufigsten ergingen Ausweisungsverfügungen gegen Menschen aus Georgien (671), Albanien (661) und der Türkei (618). Diese drei Länder waren auch im Jahr zuvor die Hauptherkunftsländer gewesen, wobei die Liste damals von Albanern (923) mit Abstand angeführt wurde.

Die Betroffenen sind mit der Ausweisung ausreisepflichtig. Sollten sie nicht freiwillig ausreisen, können sie abgeschoben werden. Eine Abschiebung ist jedoch erst möglich, wenn auch eine entsprechende Abschiebungsandrohung erlassen wurde.

Source: welt.de

Abschiebungen (ks)AsylMigrationspolitik (ks)Newsteam