Der wohl romantischste Haustausch ereignet sich bereits bald nach der Jahrtausendwende auf der Kinoleinwand. Im Film „Liebe braucht keine Ferien“ wechselt Amanda, gespielt von Cameron Diaz, aus ihrem luxuriösen Anwesen in Los Angeles nach Südengland, wo Iris (Kate Winslet) bisher in einem urigen Cottage lebte. Neben der unbekannten Umgebung entdecken die beiden Frauen im Laufe des Tauschszenarios neue Versionen ihrer selbst.
Was der Film als romantische Phantasie erzählt, ist heute Teil eines realen Reisealltags. Allerdings unter anderen Vorzeichen: Plattformen wie Airbnb haben das private Wohnen längst in ein globales Geschäftsmodell überführt und stehen zunehmend in der Kritik, Wohnraum zu verknappen.
Gesucht: Unterkünfte, die nicht zur Wohnungskrise beitragen
Die Bewohner von Städten wie Berlin, Barcelona oder Amsterdam sind zunehmend genervt von Touristen. Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen wirkt sich seit Jahren unmittelbar aus auf die Mietpreise und Chancen, eine dauerhafte Bleibe zu finden. Gleichzeitig nutzen immer mehr Menschen die Vorteile und Freiheiten des Homeoffice und anderer flexibler Arbeitskonzepte, um sich frei in der Welt von A nach B zu bewegen. Die Pandemie hat zwar die Mobilität vorübergehend lahmgelegt, letztendlich aber das Arbeiten von praktisch überall unwiderruflich möglich gemacht.
Parallel dazu wächst der Wunsch nach flexiblen, ortsunabhängigen Lebens- und Arbeitsmodellen. Wer heute reist, tut das oft für Wochen statt Tage und sucht nach Alternativen, die nicht weiter zur Wohnungskrise beitragen.
Auch Lena Mändlen aus Berlin-Neukölln nutzt die Möglichkeiten des Remote-Arbeitens und verbringt regelmäßig Zeit im europäischen Ausland. Zuletzt war die 28 Jahre alte Frau in Madrid. Die eigene Reiselust soll jedoch nicht auf Kosten der Einheimischen gehen: „Ich möchte nicht dazu beitragen, dass sich Menschen die Mieten nicht mehr leisten können“, sagt sie. Primär sei dies der Grund gewesen, nach Alternativen zu klassischen Ferienwohnungsplattformen zu suchen.
Wohnungstausch für 175 Euro Jahresbeitrag
Mändlen fand HomeExchange. Über die Website schließen Reisende eine Mitgliedschaft ab, die etwa 175 Euro im Jahr kostet. Ein Eins-zu-eins Wohnungstausch ergibt sich nach Mändlens Erfahrung selten. Der übliche Weg zur Tauschwohnung führt über ein Punktesystem. Für jede Nacht, in der man die eigene Wohnung vermietet, erhält man Credits, die für die Unterkunft am Tauschort eingelöst werden können. Ein Geldtransfer zwischen den Tauschparteien findet dabei nicht statt.
Nach demselben Prinzip funktioniert auch Kindred. Auf beiden Plattformen müssen sich neue Nutzer vor dem ersten Wohnungstausch verifizieren. Bei der Erstellung des Profils kann man Details wie das eigene Social-Media-Profil verlinken und angeben, dass man zum Beispiel am Wochenende gern Fahrrad fährt, oder auch welche Länder man schon bereist hat. Bei Kindred durchläuft man bei der Anmeldung eine Art Bewerbungsprozess mit der eigenen Wohnung, zudem werden professionelle Fotos gemacht. Für die Zeit, die man selbst außer Haus ist, können sich potentielle Übernachtungsgäste bewerben.
Ein Vorteil dieses Reiseerlebnisses soll darin liegen, dass sich eine Tauschwohnung mehr nach einem – wenn auch temporären – Zuhause anfühlt, und es dazu animieren kann, Orte abseits der touristischen Pfade zu erkunden. In einer Zeit, in der sich kaum jemand noch gern als Tourist zu erkennen gibt, fällt es womöglich leichter, sich unter die Einheimischen zu mischen, wenn es sich zumindest kurz so fühlt, als würde man den Alltag in einem anderen Land bestreiten.
Laura Blüggel bewohnte mit ihrem Partner eine Woche lang ein Apartment in Brooklyn, das auch sie über eine Wohnungstauschplattform fand. Die Reise nach New York plante das Paar als reinen Urlaub über ihren Geburtstag. Remote-Work stand für die beiden nicht auf dem Plan. Mit allen Gebühren und der Reinigung eingeschlossen bezahlten sie weniger als 500 Euro – bei den üblichen Übernachtungspreisen in New York ein absolutes Schnäppchen.
Bis zum Match der Tauschpartner kann es etwas dauern
Vor dem Check-in erhielt Blüggel eine Beschreibung, um ins Haus zu gelangen, Hinweise zur Wohnung und persönliche Tipps, wo die Gastgeberin etwa am liebsten ihren Lachsbagel isst. Der Weg bis zur verbindlichen Tauschbestätigung habe durchaus Zeit in Anspruch genommen, sagt die 31-Jährige: „Die Anfragen dauern länger, als man es von Direktbuchungen gewöhnt ist.“ Gerade zu Hauptreisezeiten kann es sich auch schwierig gestalten, etwas Passendes zu finden. Wer zeitlich und auch bezüglich des Standorts unflexibel ist, für den kann ein Wohnungstausch zur organisatorischen Herausforderung werden.
Die Erfolgreichen stehen nach dem Check-in in der Wohnung von Fremden. Für Mändlen war das bisher stets eine positive Erfahrung: „Sehr private Gegenstände sind weggeräumt, doch man hat durchaus das Gefühl, dass es sich um das Zuhause einer Familie und nicht um eine gewerbliche Wohnung handelt. Ich empfinde das als Vorteil, weil man sich selbst direkt mehr wie zu Hause fühlt.“ Da die Wohnungen normalerweise dauerhaft bewohnt sind, seien sie gut ausgestattet, insbesondere die Küchen. Gerade wenn man nicht nur auf einem zweitägigen Städtetrip ist, sondern auch Zeit in der Unterkunft verbringt, ist das ein Vorteil. Die Kräuter stehen in der Küche, als hätte man sie selbst gepflanzt.
Wer haftet für mögliche Schäden?
Da alle Gäste gleichzeitig auch Gastgeber sind, berichten Mändlen und Blüggel auch von stärkerer Rücksichtnahme und Empathie gegenüber den Bewohnern und ihrem Eigentum als bei der reinen Wohnraumvermittlung. Zudem gebe es ein umfassendes Bewertungssystem: „Man wird sowohl als Gast als auch als Gastgeber bewertet. Auch mit dem Blick ins Profil kann man sich ein grobes Bild der Person machen, die bei einem wohnen wird.“
In Foren im Netz teilen Nutzer allerdings auch negative Erfahrungen mit Plattformen wie HomeExchange. Manche Zielunterkünfte entsprachen demnach ganz und gar nicht den hygienischen Standards, andere Nutzer fanden Schäden bei der Rückkehr in die eigene Wohnung vor. Wer dann genau haftet, und in welchem Umfang, ist womöglich aufwendig zu beweisen. Airbnb ist mit dem Schutz AirCover im Vergleich gut aufgestellt, das Programm steht für Sachschäden in Höhe von bis zu drei Millionen US-Dollar ein und umfasst eine Haftpflichtversicherung für Gastgeber.
Berlin gestattet den Wohnungstausch, Amsterdam sieht ihn kritisch
Bei HomeExchange sei man für etwaige Schäden an der eigenen Wohnung immerhin mit einer Kaution von 500 US-Dollar abgesichert. Liege der Schaden darüber, bestehe laut Vertrag ein zusätzlicher Schutz durch das Unternehmen von bis zu einer Million US-Dollar. Auch bei kurzfristigen Absagen springe HomeExchange mit einer Entschädigung ein. Das habe bei ihnen zu einem guten Gefühl beigetragen, sagen Mändlen und ihr Partner. Sie ließen sogar hochwertige Gegenstände wie ein E-Piano und einen Beamer zur Benutzung durch die Gäste in der Wohnung.
So mancher Nutzer sieht im unentgeltlichen Wohnungstausch eine Möglichkeit, die vielerorts inzwischen strikt regulierte Vermietung als Ferienwohnung zu umgehen. Berlin zum Beispiel gestattet den Wohnungstausch ausdrücklich, da das unentgeltliche Überlassen von Wohnungen und deren Nutzung zu Wohnzwecken „grundsätzlich zu keinem Verlust von Wohnraum“ führe und daher nicht als Zweckentfremdung anzusehen sei. „Solange es sich nicht um eine Vermietung handelt, also die Wohnung nicht gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt wird, besteht somit keine Genehmigungs- und Registrierpflicht“, heißt es seitens der Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Vermieter und Nachbarn wollen auch mitreden
Amsterdam dagegen verlangt eine Registrierung, wenn Gäste ihren Aufenthalt mit Credits bestreiten. Nach einem „konstruktiven Dialog“ habe das schottische Edinburgh davon Abstand genommen, berichtet HomeExchange. Aktuelle Entwicklungen finden sich in den FAQs.
Aus rechtlicher Sicht sollten Mieter dennoch in jedem Fall bei ihren Vermietern um Erlaubnis fragen – auch wenn man als Mieter grundsätzlich jederzeit Gäste empfangen darf. Übrigens sind auch Eigentümer einer Eigentumswohnung nicht unbedingt frei, eine derartige Zwischennutzung anzubieten. Womöglich ist sie in der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft gänzlich untersagt, oder es ist zumindest eine Anmeldung erforderlich.
Mit der Nachfrage nach gewöhnlichen Ferienwohnungen werden die Tauschportale auch in Zukunft vermutlich nicht mithalten können. Unabhängig davon, ob ein Heim für einen „Flat Swap“ geeignet ist oder das Mietrecht ihn erlaubt. „Viele Menschen sind nicht bereit, ihre eigene Wohnung an Fremde zu vermieten“, schätzt Mändlen die Stimmung ein. Eine Lösung könnte ein völlig privater Tausch sein – also nach dem bewährten Prinzip an „Freunde von Freunden“.