Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bringt eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 auf den Weg. Den entsprechenden Referentenentwurf habe sein Ministerium in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampelregierung gegeben, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Im Koalitionsvertrag war eine Verlängerung „bis zum Jahre 2029“ vereinbart.
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie läuft aktuell Ende 2025 aus. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Sie muss eine Anwendung zudem begründen.
Wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll, sieht der Entwurf nun höhere Anforderungen für die Begründung vor. Die neuen Anforderungen sollten sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, berichtet die dpa aus Kreisen des Justizministeriums.
Statt Vorratsdatenspeicherung soll ein Quick-Freeze-Verfahren kommen
Parallel ging auch ein Entwurf zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung. Die Ampel hatte die innerhalb der Koalition umstrittenen Themen miteinander verknüpft. Bereits im April war ein Kompromiss zu den beiden Themen verkündet worden. Danach gab es aber neuen Streit zur Mietpreisbremse, und die Vorhaben waren nicht weiter vorangekommen.
Vorgesehen ist nun keine Vorratsdatenspeicherung, sondern das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung besteht – etwa Mord oder Totschlag.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bringt eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 auf den Weg. Den entsprechenden Referentenentwurf habe sein Ministerium in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampelregierung gegeben, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Im Koalitionsvertrag war eine Verlängerung „bis zum Jahre 2029“ vereinbart.
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie läuft aktuell Ende 2025 aus. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Sie muss eine Anwendung zudem begründen.