„Wir werden davon zu Ende gehen, dass wir solche Fälle in jener Zukunft häufiger nach sich ziehen“

Ein Gericht in Hamburg hat die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt aufgehoben, die sich weigerte, zu gendern. Arbeitsrechtlerin Nele Urban mit einer Analyse des Urteils.

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Source: welt.de

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