„Wir können zweite Geige vergeben“, sagen die Eltern des im Supermarkt erstochenen 16-Jährigen

Urteil im Fall einer Bluttat, die bundesweit für Entsetzen sorgte: Im Prozess um einen mit Messerstichen in einem Supermarkt getöteten Schüler ist der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Der 33-Jährige wird nun in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Detmold sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Die Unterbringung des geständigen Deutschen in einer forensischen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit bedeute „auch eine Inhaftierungssituation und das ist kein Zuckerschlecken“, betonte der Vorsitzende Richter Karsten Niemeyer am Donnerstag. Tobias M. hatte die Gewalttat in Lemgo bei Bielefeld am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche umfassend gestanden.

Laut Anklage hatte der 33-Jährige zweimal mit einem Küchenmesser in Tötungsabsicht auf den Schüler eingestochen, vor den Augen von Kunden und Kassiererinnen. Der Angeklagte hatte im Gericht auch von langer Drogenabhängigkeit und mehreren stationären Aufenthalten wegen psychischer Erkrankungen berichtet. Am Tatabend habe er „massive Wut“ gespürt und sei in aggressiver Stimmung gewesen.

Wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig

Ein Gutachter sagte, eine vollständige Schuldunfähigkeit des 33-Jährigen wegen einer psychischen Erkrankung – paranoider Schizophrenie – sei nicht auszuschließen. Von ihm gehe für die Allgemeinheit die Gefahr aus, dass er weitere schwere Gewalttaten begehe.

Lokale Medien wie die „Neue Westfälische“ berichteten umfangreich aus dem Prozess. Der Zeitung zufolge stammte der spätere Täter aus zerrütteten Familienverhältnissen. Schon seine Mutter habe an Schizophrenie gelitten und ihr Kind vernachlässigt. Der 33-Jährige sei als junger Erwachsener zwar therapiert worden, habe seine Behandlung zuletzt aber vernachlässigt und Drogen genommen. Zum Zeitpunkt der Tat habe er an einer akuten Psychose gelitten, sich zudem zuvor mit Gewaltvideos und -musik aufgeputscht.

Das Opfer sei, so dokumentiert die Zeitung aus der Verhandlung, deshalb „völlig unverschuldet“ in eine fatale Gefahrenlage geraten: „(…) kein Fehlverhalten, kein Streit im Vorfeld habe zu der verhängnisvollen Attacke beigetragen. „Genau das macht uns alle fassungslos“, sagt der Richter“, heißt es in dem Artikel weiter.

Vater des Getöteten: „Wir können auch vergeben“

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Auch die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Nebenkläger – die Eltern des Getöteten – plädierten auf Freispruch. Der Angeklagte hatte demnach konkret gestanden, am 20. Oktober 2025 zweimal auf den Jugendlichen eingestochen zu haben. Er habe sein Opfer nicht gekannt, hatte sich aber nach eigenen Angaben zuvor von ihnen verhöhnt und verlacht gefühlt.

Seine Tat nannte er „sinnlos und barbarisch“ und bat die Eltern zu Prozessbeginn um Verzeihung. Am Donnerstag entschuldigte er sich erneut für das Leid, das er den Eltern zugefügt habe. Die „Neue Westfälische“ zitiert ihn mit den Worten: „Es tut mir extrem leid, was ich gemacht habe. Was ich Ihrem Sohn und Ihnen angetan habe“, sagt er. „Sie hier so sitzen zu sehen, zerreißt mich. Ich hoffe, dass Sie Ihren Sohn im Himmel wiedersehen und dort getröstet werden.“

Der Vater des Getöteten antwortete daraufhin im vollbesetzten Verhandlungssaal: „Wenn wir weiterleben wollen, als Eltern, als Familie, müssen – wollen wir vergeben.“ Er pausiert kurz. „Und, Gott sei Dank, wir können auch vergeben.“

Source: welt.de

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