Jörg Müller leitete bis 2025 den Brandenburger Verfassungsschutz. In einem Interview erklärt er nun, warum er sich eine „Firewall“ statt einer Brandmauer gegen die AfD wünscht – und was er im Fall eines Verbotsverfahrens befürchtet.
Der frühere Brandenburger Verfassungsschutzchef Jörg Müller hält die bisherige Abgrenzung etablierter Parteien gegenüber der AfD für unzureichend und plädiert für einen anderen Umgang. „Wir brauchen keine Brandmauer, sondern eine Firewall gegen die AfD“, sagte Müller dem „Tagesspiegel“. Dieses Bild sei mehr als Semantik. „Eine Firewall blockiert Viren, Trojaner, Malware, lässt aber Kommunikation zu. Eine Firewall erkennt flexibel, was gefährlich ist, und blockiert nur das.“
Bezogen auf die Politik bedeute dies, „hart und klar gegen extremistische Strukturen und Positionen“ zu bleiben. „Die AfD darf nicht in Regierungsverantwortung kommen, demokratische Parteien dürfen nicht mit der AfD koalieren, auf keiner Ebene.“ Man müsse aber mit Wählern und Politikern der AfD im Dialog bleiben. „Die Diskussion mit der AfD muss möglich sein“, so der ehemalige Verfassungsschützer.
Müller warnte zugleich vor einer weiteren politischen Stärkung der Partei. Er halte es für eine reale Gefahr, dass die AfD bei der nächsten Landtagswahl 2029 in Brandenburg die absolute Mehrheit erreichen könnte. Die Partei habe in den vergangenen Jahren in dem Bundesland „permanent zugelegt“. Wähler des BSW könnten zur AfD abwandern. Möglich sei außerdem eine Koalition zwischen AfD und BSW: „Auch diese Gefahr wird unterschätzt. Vor dieser Annäherung habe ich schon als Verfassungsschutzchef gewarnt.“
Mit Blick auf die Entwicklung der AfD sagte Müller, sie sei einmal eine „rechte, rechtskonservative Partei“ gewesen, die „immer rechtsextremistischer“ werde. „Die AfD ist in Ostdeutschland schon jetzt eine rechtsextremistische Volkspartei, in Westdeutschland ist sie auf dem Weg dorthin“, fügte Müller mit Blick auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg hinzu, wo die AfD auf knapp 19 Prozent der Stimmen gekommen war.
Ein mögliches Verbotsverfahren bewertete Müller zurückhaltend. Die Debatte darüber sei zwar sinnvoll, weil sie zeige, dass die Partei gefährlich sei. Die Hürden seien jedoch sehr hoch. Zudem würde ein Verbot „das Problem“ aus seiner Sicht nicht lösen. „Was passiert nach dem Verbot? Alle Mandatsträger der AfD in Parlamenten würden ihr Mandat verlieren, was Neuwahlen auslösen würde. Die Wähler wären nicht weg. Die Ideologie auch nicht. Die Abgeordneten würden als Einzelkandidaten antreten und wiedergewählt werden.“ Vielleicht säßen dann „mehr Extremisten“ in den Parlamenten als vorher.
In Kommunen sei die AfD „Teil der Meinungsbildung“
Zugleich warnte Müller vor historischen Gleichsetzungen und rief zur Präzision auf. „Die AfD ist rechtsextremistisch – aber keine NSDAP. Wir haben es bei der AfD nicht mit einer nationalsozialistischen Partei zu tun, die sofort einen Führerstaat errichten möchte.“ Vielmehr wolle die AfD ihren „ethnopluralistischen Ansatz mit demokratischen Mitteln umsetzen“.
Auch mit Blick auf den kommunalpolitischen Umgang mit der Partei warb Müller für mehr Differenzierung. „Die AfD ist in Kommunalparlamenten ein Teil der Meinungsbildung. Und eine Idee wird nicht schlecht, nur weil sie von der AfD kommt.“ Wenn demokratische Fraktionen pauschal alles von der AfD ablehnten, erzeuge das Misstrauen, betonte der Verwaltungswirt.
Müller war 2020 Chef des Verfassungsschutzes in Brandenburg geworden. 2025 entließ die damalige Innenministerin Katrin Lange (SPD) ihn, nachdem seine Behörde die AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft hatte. Lange begründete den Rauswurf damit, „das notwendige Vertrauen für eine gemeinsame weitere Zusammenarbeit“ sei „nicht mehr gegeben“. Sie habe von der Neubewertung der AfD erst Wochen später erfahren.
gub
Source: welt.de