Wieduwilts WocheEin Polizist wird getötet – und die Justiz kann ihr Urteil nicht erklären
Die Tötung des Polizisten Simon B. in Völklingen sorgt für Wut: Wut bei Bürgern, Wut bei Kollegen, Wut auf Social Media – und nun auch bei Richtern. Die Justiz ist nicht gerüstet für das populistische Zeitalter.
Ahmet G. überfällt eine Tankstelle und erschießt danach den Polizeioberkommissar Simon B. Der Fall sorgt für Entsetzen, kommt vor Gericht. Das Gericht entscheidet: Es ist ein besonders schwerer Raub – aber die Tötung wird nicht bestraft, weil der Täter schuldunfähig ist. Ahmet G. ist also nach dem Überfall, auf der Flucht sozusagen, psychotisch geworden.
Dieser Fall ist eine Tragödie und ein sicheres Rezept für eine Wutwelle. Als besondere Empörungszutat tritt hinzu, dass der Täter türkische Wurzeln hat. Denn nun wird daraus ein altbekannter Verschwörungsmythos: Die linksgrüne Justiz lässt mal wieder einen kriminellen Ausländer laufen. (Dass das Gericht statt einer Haftstrafe die psychiatrische Unterbringung angeordnet hat und die durchaus ein Leben lang andauern könnte, fiel unter den Tisch.)
Sprachlich hilflose Justiz
Die Folgen dieses Falls sind drastisch, so drastisch, dass sogar berufshalber eher zurückhaltende Richter dazwischenrufen. Der saarländische Richterbund berichtet von strafbaren Drohungen gegen die „beteiligten Richterpersonen“ – und er wehrt sich in einer 1075 Wörter langen Presseerklärung.
Der Unmut und die Sorge der Richter ist verständlich. Aber sie ist auch Ausdruck einer sprachlichen Hilflosigkeit in der Justiz. In der Art der Kommunikation erinnert der Fall an die CDU, die vor Jahren auf das Wutvideos des Youtubers Rezo reagierte, indem sie ein trotziges PDF ins Internet stellte.
Wir leben im populistischen Zeitalter. Die Mechanismen der gegenwärtigen Öffentlichkeit sind bekannt: Soziale Medien belohnen hochemotionale Inhalte, Verkürzung und Wut. Sie reagieren wie Menschen, aber in jeder Hinsicht extremer.
„Im Namen des Volkes“ – eine höhnische Anmaßung
Populistische Kräfte arbeiten sich an Institutionen ab, damit ihre Anhänger glauben, das „wahre Volk“ werde von Eliten hintergangen. Dann wirken Urteile zynisch, denn sie ergehen „im Namen des Volkes“. Der Satz meint eigentlich, dass Richter im Rahmen der Demokratie handeln, klingt nun aber wie eine höhnische Anmaßung.
Russland führt zudem hybriden Krieg gegen Deutschland, wie Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius es einmal ausdrückte. Dazu gehört das systematische Befeuern von Misstrauen, gerade, wenn es um die Justiz geht. Es ist inzwischen zehn Jahre her, dass russische Medien und auch Russlands Außenminister Sergej Lawrow Desinformation über eine angebliche Vergewaltigung einer Frau durch Migranten in Berlin schürten.
In dieser Lage gelten für die Kommunikation Gesetze, die Juristen nicht lernen. Verständliche Kommunikation gehört an deutschen Universitäten nicht zum Examenwissen. Im Gegenteil: Juristen werden noch immer darauf getrimmt, eine bestimmte, unnötig komplizierte Sprache zu pflegen.
Die Justiz versagt auf allen Eskalationsstufen des Shitstorms
Spricht man Juristen darauf an, reagieren sie überwiegend mit Trotz: Jura sei eben komplex. Das ist übertrieben: Im Vergleich zu Physik oder Philosophie ist Jura allenfalls unübersichtlich. Und die kompliziertesten Dinge lassen sich verständlich erklären. Soziolektische Ausdrücke, Worte etwa, die vor allem das eigene Bildungsniveau untermalen, wie „primär“ oder „indes“, braucht es nicht in einer Presseerklärung.
Dadurch versagt die Justiz auf allen Eskalationsstufen des Shitstorms: Das Urteil wird nicht so erläutert, dass es auch Laien verstehen. Es wird nicht so erklärt, dass Populisten keine Angriffspunkte finden. Und auch die empörte Reaktion des Richterbunds im Fall Völklingen zeigt: Die Justiz kann es nicht.
Ein gesprochener Satz hat im Schnitt etwa 11 Wörter, ein schriftlicher 15, wissenschaftliche 20. Diese Zahlen variieren je nach Quelle, aber die Daumenregel bleibt: Mehr als 20 ist auf Anhieb kaum zu verstehen, sitzt man nicht gerade hochkonzentriert in einem ruhigen Raum.
Wütend – und herabblickend
Der entscheidende Satz des saarländischen Richterbunds? Er kommt auf 88 Wörter, also das vierfache (!) des eben skizzierten Maximums für Verständlichkeit. Die durchschnittliche Satzlänge der Mitteilung liegt übrigens noch bei stattlichen 28,5, wenn ich der Auszählung meiner KI glauben darf.
Und die Tonalität? Wütend – und arrogant. Zwar beginnen die Richter damit, dass sie durchaus Verständnis für Emotionen in der Bevölkerung haben. Dann holen sie zum Grundseminar aus: Die Öffentlichkeit habe nicht verstanden, wozu ein Strafprozess diene.
Darin werde nämlich „primär“ über die Schuldfrage befunden, aber „nicht im moralischen Sinn“. Schon hier werden Menschen nicht mehr folgen, die sich nicht mit den Kategorien Recht, Schuld und Moral auskennen.
Ton einer Amtsmitteilung
Die Bewältigung von Traumata, dozieren die Richter weiter, sei „indes“ nicht Aufgabe des Strafprozesses. Wer das Urteil für „skandalös“ halte, solle sich fragen, ob der Staat Menschen bestrafen solle, die ihr Unrecht krankheitsbedingt nicht einsehen können. Dieser letzte Satz hat übrigens 22 Wörter, die Richter brauchten für denselben Inhalt 58. Zählen Sie gern selbst:
„Wer indes das Urteil ernstlich für ’skandalös‘ hält, sollte sich also fragen, ob er tatsächlich in einem Staat leben möchte, in dem Menschen für eine Tat bestraft werden, obwohl sie wegen einer krankhaften seelischen Störung unfähig waren, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln – so die Definition der Schuldunfähigkeit in § 20 Strafgesetzbuch.“
Es ist der Ton einer Amtsmitteilung – nach Werben für Justizverständnis klingt das nicht. Der Saarländische Richterbund möge mich nicht missverstehen: Er hat sachlich mit allem Recht und zurecht ist er besorgt. Ich weiß aus familiärer Betroffenheit sehr konkret, wie es sich anfühlt, wenn man als Justizangehöriger bedroht wird. Mit jedem Wut-Posting auf Social Media steigt die Gefahr für eine Gewalttat. Walter Lübcke ist nicht vergessen.
Wut lässt sich nicht mit Wut einhegen
Aber: Wut lässt sich nicht mit Wut einhegen. Die Justiz muss sich dringend professionalisieren, was Kommunikation betrifft. Sie muss eine Sprache finden, die in der breiten Bevölkerung verstanden wird.
Ein leuchtendes Beispiel liefert Schleswig-Holstein: Dort hat Marc Petit, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck, eine Art Social Media-Feuerwehr eingerichtet, auf die auch andere Gerichte zurückgreifen können. Sie soll früh eingreifen, deeskalieren, erklären. Petit berichtet allerdings auch von Vorbehalten unter Kollegen, gegenüber Tiktok, gegenüber „tanzenden Richtern“.
Man kann der Justiz und unserem Gemeinwesen nur wünschen, dass Richter ihre kommunikativen Animositäten schnell ablegen. Mit einem Urteil ist es heute nicht mehr getan. Aber es muss wirklich niemand tanzen.
Verständliche, zugewandte Sprache wäre ein guter Anfang.
Source: n-tv.de