Ab Sonntag gelten schärfere Regeln für Lachgas und K.o.-Tropfen. Ziel ist es, vor allem junge Menschen vor Schäden und Straftaten zu schützen. Dass es kein komplettes Verbot gibt, hat seine Gründe.
Auf einem Sofa sitzen Jugendliche. Sie halten Luftballons an ihre Münder und atmen tief ein. Sekunden später lachen sie ausgelassen. Sie sind high von Lachgas. Dann lässt die Wirkung nach. Die ARD-Reportage des Y-Kollektiv zeigt: Lachgas gehört für viele zum Feiern dazu.
Der Reiz liegt in dem schnellen Effekt. Das Gas wirkt innerhalb weniger Sekunden. Es erzeugt ein Gefühl von Leichtigkeit. Viele erleben einen kurzen Rausch. Doch genau dieser Effekt macht die Substanz gefährlich. Nutzer greifen immer wieder dazu. Sie unterschätzen die Risiken.
Rausch kann schwere Folgen haben
Mediziner beobachten die Entwicklung mit Sorge. Sie berichten von zunehmenden Vergiftungen. Lachgas kann das Nervensystem schädigen. Betroffene klagen über Taubheit in Händen und Füßen. Manche verlieren die Kontrolle über ihre Bewegungen. In schweren Fällen drohen bleibende Schäden.
Auch der Konsum selbst birgt Gefahren. Viele inhalieren das Gas direkt aus Kartuschen. Dabei kühlt es stark ab. Es kann Erfrierungen verursachen. Der dabei entstehende Druck kann die Lunge schädigen. Zusätzlich verdrängt das Gas Sauerstoff im Körper. Das erhöht das Risiko für Bewusstlosigkeit und Hirnschäden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnt: „Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit.“
Schon der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Pläne, den Umgang mit Lachgas zu verschärfen, doch sie konnten wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag, eine „Regelung zur Abgabe von Lachgas und GHB/GBL“ vorzulegen.
Kurz nach ihrem Amtsantritt kündigte Gesundheitsministerin Warken im Mai vergangenen Jahres strengere Vorgaben an. Der Bundestag beschloss dazu im November eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Kurz vor Weihnachten stimmte der Bundesrat zu.
Warum kein komplettes Verbot gilt
Künftig dürfen Minderjährige kein Lachgas mehr kaufen oder besitzen. Händler dürfen es nicht mehr an sie abgeben. Der Staat verbietet zudem den Verkauf über Automaten. Auch der Versandhandel, zum Beispiel über das Internet, entfällt. Damit fällt ein zentraler Vertriebsweg weg.
Doch es gibt Ausnahmen: Erwachsene dürfen weiterhin kleine Mengen erwerben. Pro Kauf sind maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erlaubt. Diese Grenze orientiert sich an üblichen Sahnekapseln. Produkte wie Sprühsahne bleiben im Handel.
Ein vollständiges Verbot ist rechtlich und praktisch nicht möglich. Lachgas erfüllt wichtige Aufgaben. Ärzte nutzen es als Narkosemittel. In der Lebensmittelindustrie sorgt es für Druck in Sahnespendern. Auch in Forschung und Technik wird es verwendet. Das Gesetz zieht deshalb eine klare Linie. Es richtet sich gegen den Missbrauch. Gleichzeitig erlaubt es notwendige Anwendungen weiter.
K.o.-Tropfen als zweite Gefahr
Neben Lachgas stehen auch andere psychoaktive Stoffe im Fokus des Gesetzgebers. Die Chemikalien GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) werden als sogenannte K.o.-Tropfen missbraucht, indem Täter die klare, durchsichtige Flüssigkeit unbemerkt in Getränke mischen. Abhängig von der Dosierung verlieren Opfer oft schnell das Bewusstsein – eine Situation, die Kriminelle für Sexual- oder Raubdelikte ausnutzen.
Für den Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), steht fest, dass es sich bei K.o.-Tropfen um Substanzen handelt, mit denen Menschen wehrlos gemacht werden, um schwere Straftaten an ihnen zu begehen. In einem schriftlichen Statement gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio betont er: „Mit den neuen Regeln ziehen wir hier eine klare Grenze. Das stärkt den Gesundheitsschutz und die Sicherheit im Alltag.“
Das Gesetz schränkt Herstellung und Handel dieser Stoffe daher weitgehend ein, um ihre Verfügbarkeit einzudämmen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen für gewerbliche Nutzung – etwa als Lösungsmittel oder als Ausgangsstoffe für Pharmazeutika, Bauchemikalien oder Farben.
Polizei fordert bessere Ausstattung
Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt die neuen Regeln. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt. Gleichzeitig warnt sie vor Lücken bei der Umsetzung. Vor allem der Handel im Internet könne Probleme bereiten, da dort Kontrollen aufwendig sind. Oft fehlten Personal und Technik.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Poitz erklärt im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio: „Wir brauchen eine bessere personelle Ausstattung, eine bessere technische Ausstattung und auch entsprechende Befugnisse.“
Ministerin setzt auf Signalwirkung
Die Situation dürfte auch Gesundheitsministerin Warken bewusst sein. Bereits im vergangenen Jahr betonte sie den Nutzen der Maßnahmen und räumte ein: „Wir werden nie 100 Prozent Erfolg bei diesen Dingen haben.“ Entscheidend sei, den wohnortnahen Zugang zu erschweren.
Sowohl die strengeren Regeln für Lachgas als auch die Einschränkungen bei K.o.-Tropfen zielen darauf ab, den Zugang zu gefährlichen Substanzen zu erschweren und Gesundheit sowie Sicherheit besser zu schützen.
Source: tagesschau.de