Wie es zum Wirbel um den Buchhandlungspreis kam


analyse

Stand: 10.03.2026 • 18:44 Uhr

Nach der Streichung von Juryvorschlägen für den Deutschen Buchhandlungspreis gab es Kritik an Kulturstaatsminister Weimer. Nun hat er die Preisverleihung abgesagt. Sein Vorgehen ist auch juristisch umstritten.

Es kommt nicht häufig vor, dass ein Kulturstaatsminister eine Eilmeldung produziert. Doch die Amtsführung von Wolfram Weimer hat in der kurzen Zeit dieser Regierung in vielerlei Hinsicht Aufsehen erregt.

Die Kontroverse um die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises bildet einen weiteren Höhepunkt. Eigentlich sollten am 19. März im Rahmen der Leipziger Buchmesse 118 besonders engagierte Buchläden in Deutschland ausgezeichnet werden. Verbunden ist damit ein Preisgeld von 7.000 bis 25.000 Euro. Das Geld stammt aus den Fördermitteln der Bundesregierung. Die Auswahl trifft allerdings eine unabhängige Jury.

Bislang hat es hier eine Korrektur durch das im Bundeskanzleramt angesiedelte Staatsministerium für Kultur noch nicht gegeben. Bis vergangene Woche. Da hat Weimer entschieden, drei Buchhandlungen von der Liste streichen zu lassen: in Berlin, Bremen und Göttingen. Dieses Vorgehen hat auf mehreren Ebenen für Diskussionen gesorgt.

Abfrage bei Verfassungsschutz juristisch umstritten

Grundlage für die Entscheidung des Ministers war eine Überprüfung der Buchhandlungen nach dem sogenannten Haber-Verfahren. Ein Verfahren, das zur Prüfung für Fördermittel angewendet werden kann. Dabei handelt es sich um eine Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz, ob gegen eine Organisation oder Person nachrichtendienstliche Erkenntnisse vorliegen.

Die abgefragten Personen oder Projekte werden weder vorab noch nachträglich informiert. Bei drei Buchhandlungen gab es Treffer im System des Verfassungsschutzes. Für Weimer ein Grund, sie von der Liste zu streichen und sich damit über die Entscheidung der unabhängigen Jury hinwegzusetzen. Er erklärte, dass mit Steuermitteln ausgelobte Fördergeld nur an Institutionen gehen sollte, „die über jeden Zweifel erhaben sind.“ Welche Informationen diese Zweifel bei ihm hervorriefen: unklar.

Wie die Süddeutsche Zeitung am Sonntag berichtete, habe eine der Buchhandlungen eine Rolle „im Kommunikationsnetzwerk der RAF“ gespielt. Die RAF, die sich vor über 30 Jahren aufgelöst hatte. Die Buchhandlung in Bremen trägt auffällige Graffitis an ihrer Fassade. „Baise la Police“ und „Deutschland verrecke“ ist da unter anderem zu lesen. Die Schrift und Farbe wirkt alt. Es mag geschmacklich fragwürdig zu sein; allein damit ist aber wohl keine nachrichtendienstliche Erfassung zu begründen.

Der Verfassungsschutz hat zur Aufgabe, Informationen zu sammeln über „Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes gerichtet sind. Gedacht ist es für extremistische und terroristische Organisationen. Dass Geschäfte, die Bücher verkaufen, hierunter fallen, ist – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – für Weimer schwer vermittelbar.

Kunstfreiheit verfassungsrechtlich besonders geschützt

Der Vorgang gilt juristisch als umstritten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte 2020 darauf hingewiesen, dass das „Haber-Verfahren“ und die Verwendung der Daten auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Es gibt zwar inzwischen eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten, doch auch diese gilt immer noch als zu wackelig – gerade im Bereich der Kultur. Hier gilt das Verfahren als besonders sensibel.

Die verfassungsrechtlich gewährte Kunstfreiheit unterliegt anders als die Meinungsfreiheit keinen Schranken, so lange sie selbst nicht Verfassungsrecht berührt. Die Kritik an Weimer ist daher besonders scharf: Ihm wird eine „Gesinnungsprüfung“ vorgeworfen. Obwohl das „Haber-Verfahren“ schon vereinzelt im Kulturbereich angewendet wurde, hat die Kritik gegen ihn besonders Fahrt aufgenommen.

Unmut in der Kulturszene

Denn es ist nicht der erste Vorfall, bei dem sich der Kulturstaatsminister den Unmut der Kulturszene zugezogen hatte. Zuletzt wurde spekuliert, ob Weimer die Intendantin der Berlinale, Tricia Tuttle, entlasse könnte. Unter ihrer Leitung hatte ein Preisträger eine pro-palästinensische Rede gehalten. Es folgte ein Aufschrei gegen Weimers Einschreiten. Tuttle bleibt – vorerst.

Aber auch Weimer selbst geriet in die Schlagzeilen. Ende vergangenen Jahres wurde bekannt, dass seine Weimer Media Group für eine Veranstaltung mit exklusiven Zugängen zu hochrangigen Politikern gegen hohe Geldbeträge warb.

Die Weimer Media Group erhielt von verschiedenen Landesregierungen aus Steuern finanzierte Fördergelder in sechsstelliger Höhe. Seine Firmenbeteiligung hat er inzwischen an eine Treuhand abgegeben. Der Eindruck fehlenden Fingerspitzengefühls dürfte bleiben.

Source: tagesschau.de